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Berufunfähigkeitsrente

von martha20.06.2007 | 13:24
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Bin 6/52 geb. und habe keinen Beruf erlernt. Wie verhält sich die Sachlage, wenn geprüft wird, ob vor 1962 geborene eine Berufsunfähigkeitsrente zustehen würde? Was gilt in diesem Falle??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch wenn kein (Ausbildungs) Beruf erlernt wurde, wird bei der Prüfung von teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit geprüft, ob im Hinblick auf die zuletzt dauerhaft ausgeübte versicherungspflichtige Tätigkeit ein sogen. Berufsschutz vorliegt.

Dafür hat das BSG ein sogen. Mehrstufenschema sowie verschiedene Prüfungskriterien entwickelt – handelt es sich also um einen ungelernten Arbeiter, einen angelernten Arbeiter, oberen Angelernten, Facharbeiter, Meister, Akademiker etc. .

Dabei ist es so, dass man i.d.R. ab Einstufung des insoweit massgeblichen Hauptberufes in die Berufsgruppe der oberen Angelernten im Rentenverfahren zu prüfen hat, ob der Versicherte bei einem reduzierten Restleistungsvermögen für diese Tätigkeit (etwa unter sechs Stunden täglich), dann auf eine ihm zumutbare Verweisungstätigkeiten (etwa eine einfache angelernten Tätigkeit) verwiesen werden kann.

Es gibt durchaus Fälle, die keine berufliche Ausbildung absolviert haben, aber aufgrund des beruflichen Aufstiegs, der Wertigkeit der Tätigkeit sowie der tariflichen Entlohung mit der Berufsgruppe der oberen Angelernten oder Facharbeiter vergleichbar sind.

Weil es aber gerade dazu viele Kriterien zu beachten gilt und zudem die tarifliche Einstufung nicht immer auch die gleiche Wertigkeit einer Tätigkeit impliziert (Bewährungsausfstieg) etc. ,sollte dies im Einzelfall mit Klärung des Berufsbildes vom zuständigen Rentenversicherungsträger im Rentenverfahren abgeklärt werden - nicht pauschal in einem anonymen Online Forum.

Darüber hinaus wird folgender Link Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

MfG

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