Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie frühestens mit vollendetem 60. Lebensjahr beanspruchen, allerdings mit 10,8 % Abschlag. Während Ihrer Zugehörigkeit zur Beschäftigungsgesellschaft sind Sie üblicherweise sozialversichert, so dass Sie im Anschluss daran auch Sozialleistungen beanspruchen können. Wenn Sie nicht krank sind, melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit, andernfalls bei Ihrer Krankenversicherung.
Bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen haben Sie dann ab Januar 2011 einen Anspruch auf die gewünschte Altersrente, sofern die Schwerbehinderung zu diesem Zeitpunkt noch vorliegt.
Sollten Sie aber nur noch eingeschränkt in der Lage sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sollten Sie von der Rentenversicherung prüfen lassen, ob Ihnen ggf. ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zusteht.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.