Hallo, ich bekomme ab dem 1. Juli 2022 eine Regelaltersrente und bin aber bei meinem Arbeitgeber weiter voll beschäftigt.
Ich habe gehört, dass ich mit einer Erklärung veranlassen kann, dass Beiträge für meine Rente auch von mir gezahlt werden. Meine Frage: zahle ich die Beiträge dann solange ich die Arbeit noch ausübe oder kann ich auch irgendwann sagen, ich möchte keine Beiträge mehr zahlen und das wieder beenden?
Und noch eine zweite Frage: ist es richtig, dass ich auch Beiträge zur Krankenversicherung von meinem Lohn zahlen muss, obwohl ich bereits von meiner Rente Beiträge zur Krankenkasse zahle?
Danke!
Sie können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, dies wirkt solange Sie die Tätigkeit ausüben, also bis jobwechsel oder Kündigung.
KV Beiträge müssen Sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen, aber sowohl auf die Rente, als auch auf den Lohn.
Hallo Helmut,
dem Beitrag von „Bernd“ kann ich zustimmen. Weitere Informationen zum Thema „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente“ können Sie im Übrigen auch diesem Beitrag
und der Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“ entnehmen, welche Sie unter
herunterladen können.
Zur abschließenden Klärung der Frage der Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus dem Arbeitsentgelt sollten Sie sich letztlich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist uns eine individuelle Beratung zum Recht der Krankenversicherung leider nicht möglich.
Vor allem aber sollten Sie nachrechnen, ob es sich überhaupt für Sie rechnerisch lohnt, weiter Beiträge einzuzahlen. Nicht ohne Grund macht das kaum jemand der die Regelaltergrenze erreicht hat, weil Sie sehr lange warten müssen, bis sich die investierten Beiträge durch die höhere Rentenzahlung amortisiert haben.
...grob: <=9 Jahre ;-)
Gruß
w.