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Experten-Antwort

Beschäftigung beendet wegen unbefristeter Teil-Rente

von Verunsichert20.08.2012 | 18:18
2977 Ansichten
14 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 2009 Teil-Rente, die dieses Jahr unbefristet verlängert wurde. Mein Arbeitgeber hat mich davon in Kenntnis gesetzt, dass mein Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Grundlage ist ein entsprechender Paragraf im geltenden Tarifvertrag. Das Arbeitsamt hat mich wieder weggeschickt, weil ich krank geschrieben bin. Ich soll wieder kommen, wenn der Anspruch auf Krankengeld zu Ende ist. Muss ich die Rentenversicherung informieren? Würde ich Arbeitsmarktrente bekommen? Danke im Voraus für etwas Licht im Dunkel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2012 | 14:22

Sie sollten wie bereits erläutert, so schnell wie möglich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die „Arbeitsmarktrente“ beantragen. Geben Sie bitte den Sachverhalt ausführlich an. Am besten , Sie vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Der Sachverhalt wird dort aufgenommen und weitergeleitet. Von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten Sie dann eine Mitteilung, ob ein Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung besteht. Dass viele Personen Ihre eigenen Tarifverträge nicht bzw. nicht genau kennen ist nichts Neues. Das schützt Sie aber nicht vor den negativen Folgen. Sie sollten Sich dahingehend von einem Fachanwalt beraten lassen. Vielleicht haben Sie sogar eine Rechtschutzversicherung hierfür.

13 Antworten

Klaus-Peteram 20.08.2012 | 19:04
" Bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte Arbeitsmarktrente gewährt werden, wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte keinen seinem Leistungsvermögen entsprechenden (Teilzeit-) Arbeitsplatz innehat oder ihm kein solcher angeboten werden kann."
Klaus-Peteram 20.08.2012 | 19:20
Den Antrag müssen Sie natürlich bei ihrer Rentenversicherung dann stellen. Die entscheidet das dann. Entweder nach Einschaltung der Agentur für Arbeit oder gleich direkt ohne grosser Prüfungen. Das wird ganz unterschiedlich gehandhabt je nach Einzelfall, Träger der RV, Bundesland etc. pp
...am 20.08.2012 | 21:28
haben Sie diesen § selbst gelesen oder hat der Arbeitgeber nur mitgeteilt, dass es so im Tarifvertrag steht? Dachte, die Beendigung der Beschäftigung gilt nur bei Bewilligung einer unbefristeten VOLLEN Erwerbsminderungsrente...
Verunsichertam 20.08.2012 | 19:06
Hallo Klaus-Peter, danke für die Antwort. Die Voraussetzung für Arbeitsmarktrente ist mir bekannt. Aber wer entscheidet das? Muss da das ARbeitsamt tätig werden? Ich selber? fragt Verunsichert
Verunsichertam 20.08.2012 | 22:04
Genau. Das steht da. Und da sie keinen passenden Arbeitsplatz für mich haben und ich keinen schriftlichen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt habe.... bin ich jetzt raus.
Verunsichertam 20.08.2012 | 21:46
Ja, den § hab ich selbst gelesen.... §33 TVÖD.
Hanniam 20.08.2012 | 21:54
Da steht: (3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte nach seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.
Verunsichertam 20.08.2012 | 22:05
P.S. Ich kenne meinen Tarifvertrag nicht auswendig. Deshalb habe ich diesen Antrag nicht gestellt. Mündlich waren wir laufend im Gespräch bezüglich Weiterbeschäftigung.
Verunsichertam 21.08.2012 | 14:32
Vielen Dank für die Experten-Antwort! Ich werde einen Termin bei der Rentenberatung machen. Beim Fachanwalt war ich. Er sagt, mein Arbeitgeber ist voll im Recht.
Hanniam 21.08.2012 | 16:09
Ja, ich kannte den auch nicht. Aber man kann ja zumindest mal beim Personalrat anrufen, anstatt gar nichts zu tun...
Verunsichertam 21.08.2012 | 16:13
Das versteh ich jetzt nicht.... Was meinen Sie mit "garnichts tun"? Und wer sagt, dass ich garnichts getan habe?
Verunsichertam 21.08.2012 | 16:19
Dies hier ist ein Sach-Thread mit einer sachlichen Diskussion. Ich bitte darum, Mutmaßungen und Unterstellungen hier raus zu halten. Danke.
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