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Experten-Antwort

Beschäftigung bei EMR

von Mini21.02.2018 | 18:52
387 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgendes hätte ich gerne gewusst : ich arbeite nur sporadisch bei wechselnden Stellen, sehr unregelmäßig und dazu in einem bezahlten Ehrenamt. Wie muss ich das der DRV melden. Es ist nichts regelmäßig, nur ab und zu ein Gelegenheitsjob. Dankeschön für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Mini,

sofern Sie als Rentner/-in eine Beschäftigung vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausüben, auch wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Rententräger mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind hierbei alle ausgeübten Beschäftigungen bei den unterschiedlichen Arbeitgebern. Diese werden grundsätzlich zusammen gezählt. Die DRV überprüft danach, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Bezogen auf Einnahmen aus einem Ehrenamt gibt es gesonderte Prüfungen, da bestimmte Ehrenämter nicht als Hinzuverdienst (z.B. ehrenamtlicher Bürgermeister etc.) gelten. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sofern die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, kommt es nicht zu einer Kürzung der Rente.

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4 Antworten

Minijobzentraleam 21.02.2018 | 20:07
Hallo, du bist gesetzlich verpflichtet jede Aufnahme einer Tätigkeit ob mit oder ohne Entgelt, der DRV zu melden. Ab dann wird die Leistungsfähigkeit überprüft. Viel Glück. Grüße
Miniam 22.02.2018 | 08:24
Hallo Minijobzentrale, mach ich das formlos als Brief oder gibt es ein Formular zum Download oder.....
Minjam 22.02.2018 | 08:26
Hallo Minijobzentrale, wie mach ich das, formlos als Brief oder gibt es ein Formular zum Download oder.... Freundliche Grüße
Minijobzentraleam 22.02.2018 | 09:52
Hallo Mini, bin mir sicher ob es dafür ein entsprechendes Formular gibt. Kurzen Schreiben an die DRV sollte genügen. Bedenke auch wie die Experten schreiben, nicht nur eine Kürzung der EMR ist zu rechnen, eventuell ein wegfallen der EMR. Mfg
Deutsche Rentenversicherung
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