ich arbeite nur sporadisch bei wechselnden Stellen, sehr unregelmäßig und dazu in einem bezahlten Ehrenamt. Wie muss ich das der DRV melden. Es ist nichts regelmäßig, nur ab und zu ein Gelegenheitsjob.
Dankeschön für Antworten.
21.02.2018, 20:07
von
Minijobzentrale
Hallo,
du bist gesetzlich verpflichtet jede Aufnahme einer Tätigkeit ob mit oder ohne Entgelt, der DRV zu melden. Ab dann wird die Leistungsfähigkeit überprüft. Viel Glück.
Grüße
22.02.2018, 08:24
von
Mini
Hallo Minijobzentrale,
mach ich das formlos als Brief oder gibt es ein Formular zum Download oder.....
22.02.2018, 08:26
von
Minj
Hallo Minijobzentrale,
wie mach ich das, formlos als Brief oder gibt es ein Formular zum Download oder....
Freundliche Grüße
22.02.2018, 08:28
Experten-Antwort
Hallo, Mini,
sofern Sie als Rentner/-in eine Beschäftigung vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausüben, auch wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Rententräger mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind hierbei alle ausgeübten Beschäftigungen bei den unterschiedlichen Arbeitgebern. Diese werden grundsätzlich zusammen gezählt. Die DRV überprüft danach, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Bezogen auf Einnahmen aus einem Ehrenamt gibt es gesonderte Prüfungen, da bestimmte Ehrenämter nicht als Hinzuverdienst (z.B. ehrenamtlicher Bürgermeister etc.) gelten. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sofern die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, kommt es nicht zu einer Kürzung der Rente.
22.02.2018, 09:52
von
Minijobzentrale
Zitiert von: Minj
Hallo Minijobzentrale,
wie mach ich das, formlos als Brief oder gibt es ein Formular zum Download oder....
Freundliche Grüße
Hallo Mini,
bin mir sicher ob es dafür ein entsprechendes Formular gibt. Kurzen Schreiben an die DRV sollte genügen. Bedenke auch wie die Experten schreiben, nicht nur eine Kürzung der EMR ist zu rechnen, eventuell ein wegfallen der EMR.