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Experten-Antwort

Beschäftigung bei EU- Rente

von Thomas A.29.04.2013 | 17:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor, mir neben meiner EU- Rente eine kleine Beschäftigung gesucht und gefunden. Muß ich irgendetwas beachen, damit mir in der Rentenzhahlung keine Nachteile entstehen? Gruß Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenze für eine EU-Rente bzw. für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt 450 Euro monatlich. Zusätzlich können Sie in jedem Kalenderjahr in zwei Monaten diese Grenze bis zum doppelten Betrag überschreiten ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wird.

Maßgebend für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen sind dabei die Bruttoverdienste. Damit ist es unerheblich, ob Sie sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass sich die Beiträge aus der (geringfügigen) Beschäftigung jedoch auch auf Ihre spätere Altersrente auswirken ebenso wie die Beiträge aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit.

Grundsätzlich gilt, dass Änderungen in den Verhältnissen -hierzu zählt auch die Aufnahme einer Beschäftigung- dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen sind.

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9 Antworten

Maxam 29.04.2013 | 18:45
betätigen Sie die Suchfunktion wurde Ihr schon mehrfach behandelt! Aber generell müssen Sie Ihren Job bei der DRV melden, das steht ja auch in Ihrem Rentenbescheid! Einhaltung der Hinzuverienstgrenze! Ob es sich negativ auf Ihre Rente auswirkt weiß man nicht so genau, da es ja erlaubt ist einen Minijob auszuüben! E
Maxam 29.04.2013 | 18:45
betätigen Sie die Suchfunktion wurde Ihr schon mehrfach behandelt! Aber generell müssen Sie Ihren Job bei der DRV melden, das steht ja auch in Ihrem Rentenbescheid! Einhaltung der Hinzuverienstgrenze! Ob es sich negativ auf Ihre Rente auswirkt weiß man nicht so genau, da es ja erlaubt ist einen Minijob auszuüben! E
Thomas A.am 30.04.2013 | 00:01
Hallo, ich habe etwas vergessen. Zur Zeit erhalte ich Beiträge für die Pflege eines Familienmitgliedes. Änderst sich daran etwas, wenn ich die geringfügige Beschäftigung annehme und mich für die Beschäftigung von der Beitragspflicht befreien lasse?
Hans Henkenschuham 30.04.2013 | 09:41
Jetzt wird es interessant und gefährlich! Sie müssen jetzt ihren Rentenbescheid genau durchlesen und eruieren welche Pflichten, insbes. Informationspflichten, gegenüber der DRV sie haben. ich kann ihnen nur raten, sich genau an diese Verpflichtungen zu halten. Ansonsten drohen Rentenkürzungen. Auch die Verhängung einer empfindlichen Geldbuße nach dem Ordnungswidrigenkeitengesetz ist möglich. Anstifter und Gehilfen werden genau so wie der Haupttäter bestraft. Es gilt das Akzessoritätsprinzip. Ich hoffe, ich konnte ihnen bei Ihrer Frage behilflich sein.
Kronawitteram 30.04.2013 | 11:23
"Zusätzlich können Sie in jedem Kalenderjahr in zwei Monaten diese Grenze bis zum doppelten Betrag überschreiten ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wird." Diese Regelung wird von vielen Firmen nicht in Anspruch genommen. Grund: Sie fürchten Kontrollen durch die Behörden. Für viele Kontrolleure ist gerade die Inanspruchnahme dieser Regelung Grund mal näher in die Materie einzusteigen und die Sache mal ganz zu beleuchten. Diese Vorgehensweise ist mir bei meiner Minijob-Tätigkeit immer wieder aufgefallen.
securaam 30.04.2013 | 14:49
Wichtig dabei ist, dass die Regelung Hinzuverdienst bei EM-Rente nicht identisch ist mit den Regelungen der Sozialversicherungspflicht. Dort darf die 5.400€ Verdienstgrenze pro Jahr nämlich nur überschritten werden, wenn es sich um nicht vorhersehbare Zahlungen handelt. Also, einmal Weihnachtsgeld, das z.B. im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist und der Minijob ist sozialversicherungspflichtig!
Thomas A.am 30.04.2013 | 16:45
Hallo, bei der geringfügigen Beschäftung geht es um Einkommebn von maximal 100 EUR im Monat. Dürstze also, wenn ich Ihre Antworten richtig verstanden habe, keinm Problem sein, oder?
Thomas A.am 01.05.2013 | 15:24
Hallo, ich danke eich für eure Hilfe. Das mit der Beschäftigung hat sich erledigt.
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