Hallo,
wir haben 15 Jahre in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet.
Würde diese Zeit auch zu den 45 Jahren Pflichtzeiten für die besonders langjährigen Versichertenzeiten zählen?
Im voraus Dank für Infos
Hallo Jutta,
da bereits 'Wohnzeiten' in NL zu den dortigen Versicherungszeiten zählen - und die DRV ausländische EU/-Abkommens- und Versicherungszeiten grundsätzlich 1:1 ins dtsch. Rentenkonto übernimmt/für die jeweiligen Wartezeiten, würde diese Zeit zu den 45 Jahren mitzuzählen sein.
Gewissheit haben Sie, wenn Sie das im Rahmen einer Kontenklärung *) feststellen lassen. Im anschließenden Bescheid + Rentenauskunft sehen Sie dann das Ergebnis, wie nah/weit Sie noch von 45 entfernt sind.
Gruß
w.
*) Termin in der örtlichen Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt vereinbaren, dann wird das Vordruckmäßig erfasst und in einem 1/2 Jahr haben Sie Gewissheit.
Da ist jemand 15 Jahre im Ausland und zahlt naturgemäß in dieser Zeit keinen Cent in das deutsche Sozialsystem / Rentensystem.
Und bekommt dann trotzdem diese Zeit so angerechnet wie jemand, der laufend Einzahlungen getätigt hat.
So langsam begreife ich schon, warum das deutsche Rentensystem trotz erheblicher Einzahlungen der arbeitenden Bevölkerung nicht funktionieren kann.
Es gibt viel zu viele systemfremde Leistungen durch die DRV, d.h. Leistungen ohne entsprechende Vorleistungen sprich Beitragszahlungen.
Das dürfte Herrn Blüm aber nicht gefallen, daß sein sich eigentlich selbst tragendes System so sinnlos durch die unfähige Politik zerstört wird.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
So langsam begreife ich schon,
...ich fürchte: NEIN, dass Sie nicht mal ansatzweise die dahinter stehenden EU-Regelungen, geschweige die Auswirkungen auf dtsch. Rentenansprüche (was kostet mich/@Unglaublich das) erfassen können ;-)
Gruß
w.
Und bekommt dann trotzdem diese Zeit so angerechnet wie jemand, der laufend Einzahlungen getätigt hat.
So langsam begreife ich schon, warum das deutsche Rentensystem trotz erheblicher Einzahlungen der arbeitenden Bevölkerung nicht funktionieren kann.
Es gibt viel zu viele systemfremde Leistungen durch die DRV, d.h. Leistungen ohne entsprechende Vorleistungen sprich Beitragszahlungen.
Das dürfte Herrn Blüm aber nicht gefallen, daß sein sich eigentlich selbst tragendes System so sinnlos durch die unfähige Politik zerstört wird.
Keine Ahnung vom Rentenrecht aber die Klappe aufreißen. Unglaublich!
Na, da haben sich aber die Richtigen mit sinnlosen, unnützen und sinnbefreiten Kommentaren zu Wort gemeldet.
Das Wolferl, der beamtete sesself---- Polemiker und das einfältige primitive Kaiserlein, der Sozialhilfeempfänger.
Beides Leute, die sich um ihre Altersversorgung keine Gedanken machen müssen, da diese von anderen arbeitenden und zahlenden Leuten finanziert wird.
Unglaublich........dumm.
Jaja, Jupp, Dein Name ist Programm ( daß Du das nicht verstehst verstehe ich)