Hallo Wegner,
bitte setzen Sie sich hierzu mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung.
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Hallo Wegner,
den Beitragsgruppenschlüssel erfahren Sie über die zuständige Krankenkasse.
Arbeitnehmer-Beiträge für den Rentner fallen in der RV und AV nicht mehr an.
Der Arbeitgeber muß weiterhin Beiträge zu allen Zweigen zahlen.
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