Hallo Simone S. ,
bei Aufnahme einer Beschäftigung während des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung prüft der Rentenversicherungsträger stets, ob eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn noch vorliegt. Wird dabei festgestellt, dass Sie täglich wieder ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr haben, wird Ihre Rente entzogen. Die Aussage, dass Ihr Rentenanspruch bis zum Ende der Befristung nicht entfällt, ist insofern falsch! Nur wenn weiterhin, trotz Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung, volle Erwerbsminderung vorliegen sollte, kommt die weitere Rentenzahlung mit Hinzuverdienstanrechnung zum Tragen. Aufgrund der Schilderung Ihres derzeitigen Gesundheitszustands erscheint es allerdings unwahrscheinlich, dass die Rente ab Aufnahme der Vollzeittätigkeit weiter geleistet wird. Sie sollten dies unbedingt vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger abklären. Dort wird man Sie auch über Ihre Hinzuverdienstmöglichkeiten informieren, falls weiterhin Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente bestehen sollte.
Bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für Krankengeld kann ich leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Krankenkasse.
Entfällt Ihre Rente wegen der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung und sollten Sie erneut erkranken, können Sie selbstverständlich wieder eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen, soweit Ihr Leistungsvermögen entsprechend eingeschränkt ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.