Hallo liebes Forum, hallo liebe Experten,
ich habe eine extrem wichtige Frage, möchte diese aber erst mal hier anonym stellen, bevor ich mich direkt an meinen Sachbearbeiter wende.
Ich mache derzeit eine LTA-Maßnahme, diese läuft Ende Juni aus. Allerdings bin ich nun Schwanger.Termin ist Anfang Juli. Da ich mittlerweie massive Beschwerden durch die Schwangerschaft habe und ich auch noch eine Risikoschwangere bin, würde mir mein Frauenarzt gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Nun zu meiner Frage. Läuft mein Übergangsgeld weiter während des Beschäftigungsverbots? Wenn ja, wie lange? Und wenn nicht, welche Ersatzleistung würde mir dann in diesem Falle gezahlt werden bzw. zustehen?!
Ich hoffe hier kann mir einer von den Experten einen verlässliche Aussage geben.
LG
Passion