Hallo Frau Röseler,
grundsätzlich besteht in der Beschäftigung Versicherungspflicht.
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Hallo Frau Röseler,
grundsätzlich besteht in der Beschäftigung Versicherungspflicht.
Hallo Frau Röseler,
vielleicht kann ich hier noch einmal klarstellend eingreifen:
Eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist nach § 1 SGB VI grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung - es sei denn, es liegt für diese Tätigkeit eine Versicherungsfreiheit (kraft Gesetz) oder Befreiung von der Versicherungspflicht (auf Antrag) vor.
Fraglich ist nun offenbar, ob bei Ihnen ein Tatbestand der Versicherungsfreiheit Kraft Gesetz nach § 5 SGB VI greift. Nach Ihren Schilderungen kämen hier eigentlich nur zwei Alternativen in Betracht:
1. Versicherungsfreiheit als Beamter nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI
Diese Versicherungsfreiheit bezieht sich nur auf die eigentliche Beamtentätigkeit. Eine ggf. daneben ausgeübte Nebenbeschäftigung wird von dieser Versicherungsfreiheit nicht erfasst - es sei denn, es liegt eine konkrete Entscheidung des Dienstherrn vor, dass die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf diese Nebenbeschäftigung erstreckt wird.
2. Versicherungsfreiheit als Versorgungsempfänger nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI
Diese Versicherungsfreiheit greift nur, wenn die Versorgung/Pension nach Erreichen einer Altersgrenze bezogen wird. Eine Versorgung/Pension wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen einer Altersgrenze löst diese Versicherungsfreiheit nicht aus.
Da hier keiner der möglichen Tatbestände zur Versicherungsfreiheit nach § 5 SGB VI greift, können Sie davon ausgehen, dass die von Ihnen angestrebte Beschäftigung versicherungspflichtig sein wird und Ihr zukünftiger Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen muss.
Für eine rechtsverbindliche Entscheidung in dieser Frage sollten Sie (oder Ihr Arbeitgeber) sich im Übrigen tatsächlich an die zuständige Krankenkasse wenden. Nur diese ist (außerhalb einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger nach § 28p SGB IV) in ihrer Eigenschaft als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag aufgrund § 28h Abs. 2 SGB IV berechtigt/verpflichtet, eine verbindliche Entscheidung zur Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit und Beitragshöhe in allen Zweigen der Sozialversicherung zu treffen.
Sie haben doch die offizielle Expertenantwort erhalten. Was wollen Sie denn noch? Was hier selbsternannte "Möchtegernexperten" antworten ist doch gleichgültig!Hallo Frau Röseler, grundsätzlich besteht in der Beschäftigung Versicherungspflicht.Guten Tag zusammen, vielen Dank für die Reaktionen. Leider hilft mir jedoch keine der Antworten tatsächlich weiter. Wie hier, sind auch bei der Nachfrage an anderer Stelle alle Antworten enthalten. Alle Aussagen, von "freiwilliger Beitrag" über "Beitragspflicht" bis hin "ja" oder "nein" und "per Gesetz beitragsfrei" bekomme ich gesagt. Selbst die Personalabteilung meines günftigen Arbeitgebers bekomme keine genaue Aussage. Es muss doch möglich sein, dieses irgendwo im Gesetz nachlesen zu können. Ich finde nur leider nichts Entsprechendes und würde mich sehr freuen, wenn jemand belegbare Auskunft erteilen kann. Gerne von einem Experten! Denn unter der hotline konnte man mir meine Anfrage auch nicht mit Sicherheit beantworten. Lieben Dank Frau Röseler
Richtig, das habe ich auch gelesen. Der Experte sagt "Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht". Eine Mitarbeiterin der hotline sagte mir zuvor "sie sind per Gesetz versicherungsfrei". Was denn nun? Quellenangaben kann mir auch niemand nennen. Und bei einem erneuten Anruf bei der hotline konnte ich den Unterschied zwischen Rente und Pension erklären und warum es dabei deutliche Unterschiede gibt. Ich hoffe, dass das alles nur an den momentanen Temperaturen liegt und kein Qualitätsstandard ist....Guten Tag zusammen, vielen Dank für die Reaktionen. Leider hilft mir jedoch keine der Antworten tatsächlich weiter. Wie hier, sind auch bei der Nachfrage an anderer Stelle alle Antworten enthalten. Alle Aussagen, von "freiwilliger Beitrag" über "Beitragspflicht" bis hin "ja" oder "nein" und "per Gesetz beitragsfrei" bekomme ich gesagt. Selbst die Personalabteilung meines günftigen Arbeitgebers bekomme keine genaue Aussage. Es muss doch möglich sein, dieses irgendwo im Gesetz nachlesen zu können. Ich finde nur leider nichts Entsprechendes und würde mich sehr freuen, wenn jemand belegbare Auskunft erteilen kann. Gerne von einem Experten! Denn unter der hotline konnte man mir meine Anfrage auch nicht mit Sicherheit beantworten. Lieben Dank Frau RöselerSie haben doch die offizielle Expertenantwort erhalten. Was wollen Sie denn noch? Was hier selbsternannte "Möchtegernexperten" antworten ist doch gleichgültig!
Richtig, das habe ich auch gelesen. Der Experte sagt "Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht". Eine Mitarbeiterin der hotline sagte mir zuvor "sie sind per Gesetz versicherungsfrei". Was denn nun? Quellenangaben kann mir auch niemand nennen. Und bei einem erneuten Anruf bei der hotline konnte ich den Unterschied zwischen Rente und Pension erklären und warum es dabei deutliche Unterschiede gibt. Ich hoffe, dass das alles nur an den momentanen Temperaturen liegt und kein Qualitätsstandard ist....Guten Tag zusammen, vielen Dank für die Reaktionen. Leider hilft mir jedoch keine der Antworten tatsächlich weiter. Wie hier, sind auch bei der Nachfrage an anderer Stelle alle Antworten enthalten. Alle Aussagen, von "freiwilliger Beitrag" über "Beitragspflicht" bis hin "ja" oder "nein" und "per Gesetz beitragsfrei" bekomme ich gesagt. Selbst die Personalabteilung meines günftigen Arbeitgebers bekomme keine genaue Aussage. Es muss doch möglich sein, dieses irgendwo im Gesetz nachlesen zu können. Ich finde nur leider nichts Entsprechendes und würde mich sehr freuen, wenn jemand belegbare Auskunft erteilen kann. Gerne von einem Experten! Denn unter der hotline konnte man mir meine Anfrage auch nicht mit Sicherheit beantworten. Lieben Dank Frau RöselerSie haben doch die offizielle Expertenantwort erhalten. Was wollen Sie denn noch? Was hier selbsternannte "Möchtegernexperten" antworten ist doch gleichgültig!
Grundsätzlich obliegt der Beitragseinzug ja auch der Krankenkasse. Vermutlich tun sich daher die Experten der Rentenversicherung oder diejenigen die sich dafür halten so schwer mit einer Antwort. Tipp: Wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse oder an ein Krankenkassenforum!Richtig, das habe ich auch gelesen. Der Experte sagt "Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht". Eine Mitarbeiterin der hotline sagte mir zuvor "sie sind per Gesetz versicherungsfrei". Was denn nun? Quellenangaben kann mir auch niemand nennen. Und bei einem erneuten Anruf bei der hotline konnte ich den Unterschied zwischen Rente und Pension erklären und warum es dabei deutliche Unterschiede gibt. Ich hoffe, dass das alles nur an den momentanen Temperaturen liegt und kein Qualitätsstandard ist....Sie haben doch die offizielle Expertenantwort erhalten. Was wollen Sie denn noch? Was hier selbsternannte "Möchtegernexperten" antworten ist doch gleichgültig!Hallo Frau Röseler, grundsätzlich besteht in der Beschäftigung Versicherungspflicht.Guten Tag zusammen, vielen Dank für die Reaktionen. Leider hilft mir jedoch keine der Antworten tatsächlich weiter. Wie hier, sind auch bei der Nachfrage an anderer Stelle alle Antworten enthalten. Alle Aussagen, von "freiwilliger Beitrag" über "Beitragspflicht" bis hin "ja" oder "nein" und "per Gesetz beitragsfrei" bekomme ich gesagt. Selbst die Personalabteilung meines günftigen Arbeitgebers bekomme keine genaue Aussage. Es muss doch möglich sein, dieses irgendwo im Gesetz nachlesen zu können. Ich finde nur leider nichts Entsprechendes und würde mich sehr freuen, wenn jemand belegbare Auskunft erteilen kann. Gerne von einem Experten! Denn unter der hotline konnte man mir meine Anfrage auch nicht mit Sicherheit beantworten. Lieben Dank Frau Röseler
Danke für die Idee, aber die KK konnte mir nur zur Kranken- und Pflegeversicherung Auskunft erteilen. Für Fragen zur Rentenversicherung wurde ich entsprechend verwiesen.Grundsätzlich obliegt der Beitragseinzug ja auch der Krankenkasse. Vermutlich tun sich daher die Experten der Rentenversicherung oder diejenigen die sich dafür halten so schwer mit einer Antwort. Tipp: Wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse oder an ein Krankenkassenforum!Richtig, das habe ich auch gelesen. Der Experte sagt "Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht". Eine Mitarbeiterin der hotline sagte mir zuvor "sie sind per Gesetz versicherungsfrei". Was denn nun? Quellenangaben kann mir auch niemand nennen. Und bei einem erneuten Anruf bei der hotline konnte ich den Unterschied zwischen Rente und Pension erklären und warum es dabei deutliche Unterschiede gibt. Ich hoffe, dass das alles nur an den momentanen Temperaturen liegt und kein Qualitätsstandard ist....Guten Tag zusammen, vielen Dank für die Reaktionen. Leider hilft mir jedoch keine der Antworten tatsächlich weiter. Wie hier, sind auch bei der Nachfrage an anderer Stelle alle Antworten enthalten. Alle Aussagen, von "freiwilliger Beitrag" über "Beitragspflicht" bis hin "ja" oder "nein" und "per Gesetz beitragsfrei" bekomme ich gesagt. Selbst die Personalabteilung meines günftigen Arbeitgebers bekomme keine genaue Aussage. Es muss doch möglich sein, dieses irgendwo im Gesetz nachlesen zu können. Ich finde nur leider nichts Entsprechendes und würde mich sehr freuen, wenn jemand belegbare Auskunft erteilen kann. Gerne von einem Experten! Denn unter der hotline konnte man mir meine Anfrage auch nicht mit Sicherheit beantworten. Lieben Dank Frau RöselerSie haben doch die offizielle Expertenantwort erhalten. Was wollen Sie denn noch? Was hier selbsternannte "Möchtegernexperten" antworten ist doch gleichgültig!
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