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Experten-Antwort

Beschäftigungszeiten Minijob

von Holly29.01.2014 | 20:58
999 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe in der Zeit von 2005 bis 2009 in einem Minijob gearbeitet. Leider war mir und auch dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass man als Minijobber die Möglchkeit hatte, die Beschäftigungszeit auf die Rente anrechnen zu lassen. Kann ich diese Zeit noch nachträglich anrechnen lassen (ggf. durch Nachzahlung der geringen Rentenbeiträge)? Grüße, Holly

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holy,

ich kann auf die gegebenen Vorantworten verweisen.

Eine rückwirkende Rentenpflicht kann nicht beantragt werden. Aber als geringfügige Beschäftigung sollte die Zeit trotzdem im Versicherungsverlauf auftauchen.

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3 Antworten

W*lfgangam 29.01.2014 | 21:07
Hallo Holly, ein rückwirkender Verzicht auf die damals geltende Versicherungsfreiheit im Minijob ist nicht möglich, Beiträge können nicht nachgezahlt werden. Wegen dieses oft vorkommenden Nichtwissens im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Pflichtversicherung/Aufstockung im Minijob und damit folgendem Nichtentstehen oder Verfall von Rentenansprüchen, wurden die Minijobs ab 2013 grundsätzlich erst mal der Versicherungspflicht unterworfen. Gruß w.
Nick L. Beckam 30.01.2014 | 06:53
Verständnisfrage: war der Minijob über die Mnijobzentrale gemeldet, oder war selbst das nicht der Fall? Wenn nicht, machen Sie die Beschäftigung einfach bei der Kontoklärung geltend. Ggf. werden die Arbeitgeberbeiträge dann nachgefordert und die Beschäftigung noch anerkannt. Wenn die Beschäftigung bei der Minijobzentrale angemeldet war, wäre der Arbeitgeber in der Pflicht gewesen, Sie hinsichtlich des möglichen Verzichts auf die Versicherungsfreiheit zu beraten. Hat er das nicht getan, könnten hier zivilrechtliche Ansprüche entstanden sein (sozialrechtliche eher nicht). Das könnte man prüfen lassen. Unwissenheit schützt ihn vor Strafe nicht.
Birgit Weißbacheram 25.03.2014 | 18:42
Wo kann man dies überprüfen lassen, ob man versicherungsfrei angemeldet worden ist? Außerdem stellt sich für mich auch die Frage, ob ich die Meldebestätigungen und Lohnabrechnungen später zum beantragen der Rente brauche. Leider hat die Dame der Servicenummer dies nicht beantwortet. Danke für eure Hilfe! Gruß Birgit
Deutsche Rentenversicherung
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