Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bescheid

von Ungläubiger06.07.2021 | 12:03
82 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Heute kam von der Krankenkasse ein Brief mit Fragebogen über zusätzliche Renten. In dem Brief heißt es, dass mir eine Erwerbsminderungsrente ab 1.6.2020 bewilligt wurde (Antrag war 11.5.2020). Nun habe ich von der DRV noch keinen Bescheid erhalten. Wann kann ich wohl damit rechnen, jetzt nachdem die KK schon vor mir Bescheid weiß, und wann kommen die Zahlungen. Vielen Dank für Ihre Hinweise.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ungläubiger,

den Rentenbescheid werden Sie in den nächsten Tagen postalisch erhalten.

Vermutlich wird die laufende Rentenzahlung ab August einsetzen, so dass Ende August die erste Zahlung kommen wird. Genaueres entnehmen Sie dem Bescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Ungläubigeram 06.07.2021 | 16:35
Vielen Dank an Siehe hier für die sehr ausfürhlichen Informationen. Ich bin nicht krank geschrieben und erhalte kein Krankengeld, ich arbeite weiterhin an einigen Tagen im Jahr und verdiene nur bis zur Hinzuverdienstgrenze. Da das zu wenig zum Leben ist, stockt mich das Jobcenter auf. Jetzt würde mich noch sehr interessieren, ob die denn auch schon Bescheid wissen , wenn es die KK weiß? Denn dann werden die hoffentlich schnellstens ihren Erstattungsanspruch geltend machen. Den fehlenden Monat werde ich dann natürlich aus der Nachzahlung bestreiten. Also, die Frage ist nun: Bekommt das Jobcenter auch so schnell digital Bescheid von der DRV oder muss ich Bescheid geben, sobald ich den Beschscheid in Händen halte. Vielen Dank, dieses Forum ist einfach toll.
Siehe hieram 06.07.2021 | 12:52
Hallo Ungläubiger, zeitgleich mit dem Bescheid ergeht die Information auch an die Krankenkasse. Diese erfolgt aber digital, ist also schneller bei der KK als der ausgedruckte Bescheid bei Ihnen. 'Ihren' Bescheid werden Sie innerhalb der nächsten Tage dann im Briefkasten haben (sofern Sie nicht über ein e-Konto zur Kommunikation mit der DRV verfügen). Die KK darf sofort ab Kenntnisnahme über die EM-Rente die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Darüber hinaus hat sie Erstattungsansprüche auf zeitgleich mit der rückwirkend bewilligten Rente bereits bezahltes Krankengeld. Sofern die Netto-Rente niedriger ist als das Brutto-Krankengeld, müssen Sie eine Differenz nicht erstatten. Ist die Rente höher, erhalten Sie eine Nachzahlung. (§§103 ff. SGB X) Die Auszahlung der lfd. Rente wird immer zum Monatsende erfolgen. Wann die lfd. Zahlung beginnt, erfahren Sie aus dem Bescheid, bzw. erhalten Sie auch noch ein Schreiben hierüber über den Postrentendienst, der für die Zahlung zuständig ist. Wenn also jetzt erst Ende Juni bzw. Anfang Juli die EM-Rente bewilligt wurde, wird die lfd. Zahlung frühestens ab 01.08.2021 erfolgen, eine evtl. Nachzahlung wird separat abgerechnet. Sofern Sie durch diese Zahlungslücke (Ende KG bis Zahlung erste Rente) in Bedrängnis geraten, sollten Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter bzw. Amt für Grundsicherung wenden, um dort ggf. überbrückende Leistungen zu erhalten. Also haben Sie also noch ein paar Tage Geduld, dann haben Sie alles 'schwarz auf weiß'. Alles Gute!
W°lfgangam 06.07.2021 | 18:53
Zitat von Ungläubiger anzeigen
Hallo Ungläubiger, das JC wird zwar eine postalische Nachfrage der DRV wg. Erstattungsanspruch erhalten, aber nicht die schnelle 'digitale' Info, dass für Sie eine EMRT bewilligt worden ist. Das müssen Sie nach Erhalt des Bescheides dem JC dann umgehend selbst mitteilen. Und dem Hinweis von @Siehe hier sollten Sie folgen - wenn es mit der Rente nicht zum Leben reicht - ggf. eine Überbrückungszahlung beim JC und/oder ergänzende Leistungen beim Sozialamt/Grundsicherung beantragen ...ggf. kommt auch Wohngeld infrage <- wird im Sozialamt intern geklärt, ob Grusi oder Wohngeld. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026