Hallo,
bin neu hier und habe eine größere Menge Fragen; wer kann weiterhelfen ?
· kann ich den Beginnzeitpunkt der Leistungsgewährung (z.B. mittels Nachtrag zum ursprünglichen EM-Rentenantrag) individuell mitbestimmen, z. B. auf einen späteren Zeitpunkt verlegen, weil ich zuvor noch umfangreiche Urlaubsansprüche realisieren möchte?
· Habe ich nach Zugang des Bewilligungsbescheids eine Ablehnungsmöglichkeit ?
· kann ich nach Eintreffen und Prüfung des Rentenbescheids meinen Rentenantrag zurückziehen ?
· welche Fristen habe ich hierfür ?
· innerhalb welcher Frist muß ich dem Arbeitgeber von der Zubilligung einer EM-Rente Mitteilung machen?
· muß diese Mitteilung auch dann vorgenommen werden. wenn ich gegen den Bescheid Widerspruch einlege ?
oder den Antrag zurückziehe ?
· welche wirtschaftlichen Nachteile entstehen dem Arbeitnehmer, wenn wegen Gewährung einer vollen EM-Rente das Wertguthaben der ATZ rückabgewickelt wird und sodann, u.a. auch wegen deftiger Lohnsteuer und sonstiger noch unbekannter Nachteile (z.B. auch Aussetzen der EM-Rentenzahlung wegen der hierbei stattfinden erheblichen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze )
· Kann man diese Nachteile vermeiden, indem man ggf den Arbeitgeber beauftragt, das dann vorzeitig vakant werdende Wertguthaben großteils als einmalige Sondereinzahlung an die DRV zu überweisen, zwecks Ausgleich der dann zwangsläufig geminderten Altersrente