In dem Bescheid wurde der Antrag auf Zahlung einer abschlagfreien Rente abgelehnt (volle EMR vor dem 63. Lj.).
Zitat: "Es (das BVerfG) kommt zu dem Ergebnis, dass die Minderung der EMR geeignet sowie erforderlich war, die Finanzierung der gesetzl. Rentenvers. sicherzustellen, und die Betroffenen im Übrigen nicht übermäßig belastet."
Zitat weiter: "Die Berücksichtigung eines geminderten Zugangsfaktors ist demnach rechtmäßig."
Sollte ich dennoch diesem Bescheid widersprechen?
Danke für Antworten.