Bescheid übersehen ...

von
Der Dumme?

Hallo zusammen,

habe Heute meine Rentenunterlagen sortiert und wollte die seit langen, „ungeklärten Zeiten“ abklären und fand dabei eine böse Überraschung.

In einem Schreiben der DRV wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass bei mir 9 zusammenhängende Monate ungeklärt sind.

Neben meiner Mitwirkungspflicht, war dort auch ein Hinweis zu lesen

"… NACH Klärung Ihres Versichtungskontos werden die im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten …verbindlich durch Bescheid festgestellt …"

Nachdem meine Rente erst in ca. 20 Jahren zur Zahlung ansteht, hatte ich es nicht eilig.

Zumal die fehlenden 9 Monate ganz korrekt, durch meinen Arbeitgeber, an die DRV gemeldet wurden.

Es lag also weder ein Verschulden von meinem Arbeitgeber noch von mir vor.

Nun fand ich auch einen Bescheid, eben ohne diesen 9 Monaten. Die Widerspruchsfrist ist zwischenzeitlich sehr deutlich abgelaufen.

Was kann ich unternehmen, um meine 9 Monate noch zu bekommen?

Danke

von
Rosanna

Keine Sorge - Sie sind nicht der Dumme. ;-))

Senden Sie die Unterlagen mit einem kurzen Brief an die zuständige DRV und klären Sie somit Ihr Konto. Dies ist IMMER auch außerhalb einer Widerspruchsfrist möglich. Es wird dann ein neuer Feststellungsbescheid erteilt und der alte Bescheid wird hinsichtlich der nun zu berücksichtigenden Zeit nach § 44 Sozialgesetzbuch - SGB - VI zurückgenommen.

MfG Rosanna.

von
Wolfgang

Hallo Der Dumme?,

der Feststellungsbescheid 'zementiert' nur die bekannten/erfassten Zeiten ...alles was folgt und neu-nachgewiesen wird, wird in den Versicherungsverlauf eingebaut - auch und wenn Sie damit bis zum Rentenbeginn warten.

Eine Rücknahme des bisherigen Feststellungsbescheides folgt nicht (Lücken werden nicht zurückgenommen ;-) ...eher eine Ergänzung/Neufeststellung über die nunmehr nachgewiesen Fehlzeiten.

Gruß
w.

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