Nur bei einem festgestellten Leistungsvermögen von mindestens 6 Stunden täglich, würde Ihr Verlängerungsantrag komplett abgelehnt werden (Ich nehme an, dass Sie mit dem Begriff "Arbeitsfähigkeit" das Leistungsvermögen meinen). Dies würde sich auch in der Begründung wiederfinden.
Bei jedem Rentenantrag wegen Erwerbsminderung wird gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente" geprüft, ob Reha-Leistungen vorrangig in Frage kommen.
Hiefür brauchen Sie keinen Extra-Antrag stellen.
Ich empfehlen Ihnen, Details in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung persönlich zu besprechen.