Bescheid verschwunden

von
Babsi1968

Hallo ich habe heute mit der Rentenversicherung telefoniert und erfahren das der Rentenbescheid am 16.7 an mich versendet wurde.Der Brief kam bis heute nicht an.Auskünfte ob positiv oder negativ dürfte sie mir nicht erteilen.Eas soll ich jetzt tun.

von
Abwarten und Tee trinken

Haben Sie Geduld - sind erst (!) elf Tage 'rum seit dem 16.07....

Erfahrungsgemäß dauert die Postlaufzeit von mit "Postcon" versendeten Briefen (welche zumindest von der DRV Bund Berlin beauftragt wird) zwischen 8 (schnell...), 12 (normal...) und 14 (auch "normal"...) Tagen.

So zumindest meine persönliche Erfahrung, ärgerlich, ist aber leider so.

Gruß

von
W°lfgang

Zitiert von: Babsi1968
Eas soll ich jetzt tun.

Hallo Babsi1968,

fordern Sie doch einfach ein Duplikat an - und berücksichtigen Sie die Hinweise von @Abwarten und Tee trinken ...also in paar Tagen wird es Zeit. Freitag noch immer kein Bescheid im Briefkasten -> Sie telefonieren wieder mit der DRV und fordern den Ersatz-Bescheid neu an.

Gruß
w.

von
Schorsch

Zitiert von: Abwarten und Tee trinken

Erfahrungsgemäß dauert die Postlaufzeit von mit "Postcon" versendeten Briefen (welche zumindest von der DRV Bund Berlin beauftragt wird) zwischen 8 (schnell...), 12 (normal...) und 14 (auch "normal"...) Tagen.

Das hat nicht unbedingt etwas mit "Postcon" zu tun.
Erfahrungsgemäß vergehen regelmäßig einige Tage bis ein Bescheid ausgedruckt und eingetütet wird.

Die Postlaufzeit ist meistens im üblichen Rahmen.

MfG

von
Babsi1968

Danke für die Antworten.Im Falle eines ablehnenden Bescheides,geht mir doch Zeit verschwunden wegen dem Widerruf.Ich hoffen natürlich auf einen positiven Bescheid.

von
Widerspruch

Zitiert von: Babsi1968
Danke für die Antworten.Im Falle eines ablehnenden Bescheides,geht mir doch Zeit verschwunden wegen dem Widerruf.Ich hoffen natürlich auf einen positiven Bescheid.

Die Frist für den Widerspruch läuft erst ab dem Posteingang bei Ihnen. Keine Panik!

von
KSC

Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (dürfte der 19.08. sein) ist noch über 3 Wochen Zeit.

Da brennt momentan noch nichts an - und wie gesagt: wenn der Bescheid diese Woche bei Ihnen ist, wäre der Postlauf (leider) noch fast normal.

Ja, ja die gute alte Zeit als es in Behörden noch keine Poststraßen gab und die Post per Deutscher Bundespost am Folgetag zugestellt wurde war nicht in allen Belangen schlechter......

Experten-Antwort

Hallo Babsi1968,

ich empfehle Ihnen - wie von „Abwarten und Tee trinken“ und „W°lfgang“ bereits empfohlen - noch ein paar Tage zu warten und bei fehlendem Eingang ggf. einen neuen Bescheid anzufordern.

Hinsichtlich der Widerspruchsfrist brauchen Sie sich im Übrigen keine Gedanken zu machen. Diese beginnt erst mit dem Tag der Bekanntgabe des Bescheids zu laufen. Und die Annahme, dass der Bescheid mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post bekannt gegeben wurde, greift nicht, wenn der Bescheid nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Dann beginnt die Widerspruchsfrist erst nach tatsächlichem Zugang des entsprechenden Bescheids. Im Zweifel hat letztlich die Behörde den Zugang des Bescheides und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (§ 37 Abs. 2 SGB X).

von

Zitiert von: Widerspruch
Zitiert von: Babsi1968
Danke für die Antworten.Im Falle eines ablehnenden Bescheides,geht mir doch Zeit verschwunden wegen dem Widerruf.Ich hoffen natürlich auf einen positiven Bescheid.

Die Frist für den Widerspruch läuft erst ab dem Posteingang bei Ihnen. Keine Panik!

Zustellfiktion nach drei Werktagen, sofern man nicht das Gegenteil beweist, oder?

von
Berater

Zitiert von: Nö
Zitiert von: Widerspruch
Zitiert von: Babsi1968
Danke für die Antworten.Im Falle eines ablehnenden Bescheides,geht mir doch Zeit verschwunden wegen dem Widerruf.Ich hoffen natürlich auf einen positiven Bescheid.

Die Frist für den Widerspruch läuft erst ab dem Posteingang bei Ihnen. Keine Panik!

Zustellfiktion nach drei Werktagen, sofern man nicht das Gegenteil beweist, oder?

Einfach den letzten Satz der Expertenantwort lesen.

von
??!

Zitiert von: Experte/in
Hallo Babsi1968,

ich empfehle Ihnen - wie von „Abwarten und Tee trinken“ und „W°lfgang“ bereits empfohlen - noch ein paar Tage zu warten und bei fehlendem Eingang ggf. einen neuen Bescheid anzufordern.

Hinsichtlich der Widerspruchsfrist brauchen Sie sich im Übrigen keine Gedanken zu machen. Diese beginnt erst mit dem Tag der Bekanntgabe des Bescheids zu laufen. Und die Annahme, dass der Bescheid mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post bekannt gegeben wurde, greift nicht, wenn der Bescheid nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Dann beginnt die Widerspruchsfrist erst nach tatsächlichem Zugang des entsprechenden Bescheids. Im Zweifel hat letztlich die Behörde den Zugang des Bescheides und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (§ 37 Abs. 2 SGB X).

Wozu die Zustellfiktion, wenn der tatsächliche Zugang gilt? Wenn der Bescheid nachweislich eher kommt gilt die Fiktion nicht und auch nicht danach.

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