Liebe Rentenversicherungsexperten,
heute erreicht mich ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung: Der Bescheid sagt, dass die Daten des beigefügten Versicherungsverlauf, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt werden. Gleichzeitig heißt es aber, dass über die Anrechnung und Bewertung erst dann entschieden wird, wenn ich eine Leistung beantrage.
Ich bin kerngesund (keine Reha), mittelalt (49, d.h. keine Rente in Sicht) und habe noch eine Arbeit - d.h. Leistungen brauche ich derzeit nicht.
Meine Fragen:
1) Im Versicherungsverlauf scheinen Lücken zu sein: Besser jetzt gleich berichtigen lassen oder habe ich noch Zeit bis ich eine Leistung benötige (ich bin von Arbeitslosigkeit bedroht und habe eigentlich keine Zeit für einen Beratungstermin)?
2) Wenn mein Arbeitgeber pleite geht, gehen mir 250 Überstunden und mind. 30 Urlaubstage flöten bzw. werden zu einem Bruchteil (ca. 5%) über die Insolvenzquote befriedigt. Dieser Verlust schlägt sich dann doch auch auf meine Rente nieder (ich bekomme Gehalt nicht, dadurch fließen keine Rentenbeiträge, dadurch verringert sich meine Rente) - oder?
3) Versicherungsältester (mögen die selbst diesen Namen?) oder Auskunfts- und Beratungsstelle: Wo erhalte ich schneller einen Termin/wer ist die bessere Anlaufstelle?
Kleines Kompliment am Rande: Gegen alte Briefe aus Ihrem Haus, ist der fast schon gut verständlich. Danke!
Und DANKE auch an alle Antwortenden.