Nach abgelehntem Widerspruch können Sie nur die Klage vor dem Sozialgericht einreichen; dafür haben Sie einen Monat nach Zugang des abgelehnten Widerspruchs Zeit (Monatsfrist).
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Nach abgelehntem Widerspruch können Sie nur die Klage vor dem Sozialgericht einreichen; dafür haben Sie einen Monat nach Zugang des abgelehnten Widerspruchs Zeit (Monatsfrist).
Im Verfahren vor dem Sozialgericht fallen keine Gebühren an. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten, müssen Sie die Rechtsanwaltskosten tragen. Bei Erfolg werden sie teilweise erstattet.
Eine Rechtschutzversicherung übernimmt Rechtsanwaltskosten nur, wenn der Prozess Erfolg versprechend ist.
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