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Experten-Antwort

Bescheingung Rentenbeträge Finanzamt (hier: Höherversicherung)

von Henry Barsch29.01.2015 | 16:15
902 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich erhalte - wie die meisten anderen Rentner wohl auch - jährlich die Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt vom Rentenversicherungsträger zugesant: Daraus ersichtlich ist die Bezifferung für: 1.) Rentenbeträge einschließlich Einmalzahlungen (Bsp.: 24.000,- EUR) 2.) im Rentenbetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag (Bsp.: 1.500 EUR) Ich weiß, dass der Wert zu 2.) im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung zu 100% erfasst wird. Der Besteuerungsanteil der "Grundrente" hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab. Bei einen Rentenbeginn vor 2005 - so wie bei mir - beträgt der Besteuerungsanteil der Rentenbeträg aus 2005 = 50%. Meine Frage: In dem Rentenbetrag von Bsp. 24.000 EUR ist bei mir eine statische Höherversicherung von 1.200 EUR enthalten. Müsste der Rentenversicherungsträger mir nicht eigentlich diesen Betrag der Höherversicherung gesondert ausweisen, da die Höherversicehrung nur mit einem geringerem Ertragsanteil besteuert wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Henry,

den Ausführungen von *** wird zugestimmt. Ergänzend teile ich mit, dass Sie von der Öffnungsklausel profitieren, wenn Sie vor 2005 Beiträge über einen Zeitraum von mind. zehn Jahren oberhalb der jeweiligen Höchstbeträge (West) geleistet haben, denn dann kann weiterhin dafür die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung gelten.

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1 Antworten

***am 30.01.2015 | 11:02
Beantragen Sie schriftlich bei dem RV-Träger der ihre Rente bewilligt hat eine - " Mitteilung - Öffnungsklausel - zur Vorlage beim Finanzamt" (für den Rentenanteil, der aus den Beiträgen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (West) errechnet ist
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