Hallo Henry,
den Ausführungen von *** wird zugestimmt. Ergänzend teile ich mit, dass Sie von der Öffnungsklausel profitieren, wenn Sie vor 2005 Beiträge über einen Zeitraum von mind. zehn Jahren oberhalb der jeweiligen Höchstbeträge (West) geleistet haben, denn dann kann weiterhin dafür die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung gelten.