Ich fahre nächste Woche in die Reha und irgendwie schwirrt mir im Hinterkopf rum, dass ich von meinem Arzt eine Bescheinigung brauche, dass ich Reha-Fähig bin. Wenn das der Fall ist: Gibt es dafür ein spezielles Formular, welches verwendet werden muss? Woher bekomme ich das? Kann der Arzt einfach ein freies Schreiben aufsetzen und meine Reha-Fähigkeit bestätigen?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
05.03.2012, 17:34
von
stekira
Hallo Tanja, Sie haben ja mit der bewilligten Reha durch die RV diverse Unterlagen zugesandt bekommen, z. B. für die Fahrt mit der DB, für das evtl. zu beantragende Übergangsgeld, für den Arbeitgeber etc. pp. Bei diesen Unterlagen sollte auch eine Bescheinigung für ihren Arzt dabei gewesen sein. So war das jedenfalls bei mir immer und wenn ich mich richtig erinnere, darf diese Bescheinigung frühestens 4 Tage vor Antritt der Reha vom Arzt ausgefüllt werden. Sollte die RV vergessen haben, Ihnen die Bescheinigung mitzuschicken (was ja sicherlich auch mal passieren kann), fordern Sie diese doch morgen einfach telefonisch an. Die Post dauert höchstens zwei Tage. Mit ist nicht bekannt, ob man sich das Formular über das I-Net herunter laden kann. Ich wünsche Ihnen viel Spaß und einen tollen Reha-Erfolg.
stekira
06.03.2012, 00:03
von
Gerald
Hallo, bei meinen Unterlagen zu der Reha war dies auch nicht. Mein Arzt hat im damaligen Antrag Rehafähig mit ja beantwortet, was schon etwas her ist. Ich hatte allerdings die KK -10 Wochen Aufforderung. Eventuell ist es damit anders? Ich fahre am 07.03. auch ohne diese Arztbescheinigung,davon ist mir nichts bekannt. Gruß Gerald
06.03.2012, 00:10
von
Tanja
Ich habe die Bescheinigung bei meinen Unterlagen gefunden. Die Bewilligung ist schon fast ein halbes Jahr her (musste die Reha verschieben), daher wusste ich nicht mehr, was alles bei dem Bewilligungsbescheid dabei war.
Wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reha.
06.03.2012, 07:16
von
Nix
Ich weiß aus Erfahrung, daß wir solche Bescheinigungen beim Bewilligungsbescheid nicht mitausdrucken. Eine Rehafähigkeitsbescheinigung brauchen Sie also grundsätzlich nicht. Außer in Ihrem besonderen Fall, falls eine Akutbehandlung aktuell erfolgt und der RV-Träger die Teilnahme an der Reha von der Rehabilitationsfähigkeit abhängig gemacht haben soll, müßte eine solche Bescheinigung ausgestellt werden. Aber sonst besteht keine Pflicht, eine solche Bescheinigung bei Antritt der Rehabilitationsleistung beizubringen.
Rufen Sie einfach die Rehabilitationsklinik an, ob in Ihrem Fall eine solche Bescheinigung vorgelegt werden muß. Wenn ja, dann den Hausarzt konsultieren. Der kann Ihnen ein entsprechendes Anttest sofort ausstellen. Einen besonderen Vordruck hierfür gibt es nicht.
Viele Grüße Nix
06.03.2012, 12:30
Experten-Antwort
Verfahren Sie einfach so wie von „Nix“ beschrieben. Eine Bescheinigung über die Reha-Fähigkeit ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Auch Ihnen wünsch ich eine erfolgreiche Reha.
06.03.2012, 12:47
von
Tanja
Bei meiner Bewilligung war tatsächlich so ein Vordruck bei.
Jetzt stellt sich mir noch eine ganz andere Frage: Muss ich als ALG 1 Empfänger die Bescheinigung der Krankenkasse ausfüllen lassen (Formular 510, Teil C)?
07.03.2012, 10:06
Experten-Antwort
Da Sie ALG 1 bekommen, wird die Bescheinigung für die Krankenkasse nicht benötigt. Das Ihnen ab Beginn der Reha zustehende Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Sie müssen so schnell wie möglich der Arbeitsagentur Bescheid sagen, wann die Reha beginnt. Sie erhalten dann von dort einen Aufhebungsbescheid über die Einstellung des Arbeitslosengeldes. Diesen Aufhebungsbescheid müssen Sie noch vor Beginn der Reha an Ihren Rentenversicherungsträger übersenden, damit die Zahlung ab Beginn der Reha erfolgen kann.
07.03.2012, 14:12
von
Tanja
Super, danke. Laut Auskunft der Arbeitsagentur kann der Aufhebungsbescheid erst an dem Tag verschickt werden an dem auch die ALG Zahlung endet, da diese wohl maschinell erstellt werden. Abgemeldet bin ich aber schon, sodass ich den Aufhebungsbescheid automatisch kriegen sollte.