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Experten-Antwort

"Bescheinigung des Arbeitgebers" für Erwerbsminderungsrente

von Maxifant30.07.2014 | 18:45
8006 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo.. Vor einigen Wochen habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt. Nun habe ich heute von der DRV einen Brief bekommen mit einer "Bescheinigung des Arbeitgebers" die ich von ihm ausfüllen lassen soll. Weiß jemand welchen Hintergrund das ganze hat ? Es ist eigentlich kein Formular mit der sonst üblichen Rxxx Nummer sondern ein einfacher Ausdruck mit vielen Fragen zu meinem Arbeitsverhältnis... Wieviel ich verdient habe, welche Zulagen ich bekommen habe, wie es mit der Weiterbeschäftigung aussieht (Auswirkung einer Rentenbewillung), nach welchem Tarifvertrag ich bezahlt werde und in welcher Lohngruppe ich bin, welche Tätigkeiten ich verrichte, was ich seit dem 1.4.14 verdient habe etc. Wozu brauchen die das ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maxifant,

ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, müssen Sie abwarten. Aus dem Versand des Fragebogens kann man keine Rückschlüsse ziehen. Es kann sich um Ermittlungen zum Hinzuverdienst, der möglichen Weiterbeschäftigung bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber neben der Rente oder Ermittlungen zum Berufsschutz (nur für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte) handeln.

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21 Antworten

Anonymam 30.07.2014 | 19:43
Ich deute das als Bewilligung der Rente mit Rentenbeginn am 01.04.2014. Der Bogen ist für die Prüfung des Hinzuverdienstes notwendig. So kann festgestellt werden, ob Sie die Rente in voller Höhe erhalten oder ob sie gekürzt werden muss. Da Sie den Antrag im März gestellt haben, und der Rentenbeginn schon der Folgemonat ist, wird es sich um eine Rente auf Dauer handeln.
Anonymam 30.07.2014 | 19:47
Sorry, habe mich verlesen wegen der Antragstellung. Es könnte also doch eine Zeitrente sein. Wurde der Antrag allerdings später als April gestellt, halte ich eine Dauerrente für wahrscheinlicher.
Maxifantam 30.07.2014 | 20:11
Den Antrag habe ich erst vor 2 Wochen gestellt ..am 16.7... deshalb wundert es mich das es so schnell geht. Gutachtertermin hatte ich auch keinen bisher. Der 1.4. war der Beginn meiner Reha aus der ich AU mit Wiedereingliederung entlassen wurde die ich bis heute noch mache. Die anvisierten 6h haben nicht geklappt deshalb hat mich mein Arzt wieder auf 5h gesetzt.. bis heute und Ende offen.
Schorscham 30.07.2014 | 20:35
Dieser Fragebogen nennt sich Arbeitsplatzbeschreibung und wird jedem EMR-Antragssteller zugesandt. Das ist reine Routine und sagt überhaupt nichts darüber aus, ob Ihre Rente bewilligt wird oder nicht. Die dort erfragten Angaben dienen lediglich dazu, Ihren beruflichen Status zu ermitteln, was für eventuelle Verweisungstätigkeiten von Bedeutung sein kann.
Maxifantam 30.07.2014 | 20:56
sicher ? Um meine Tätigkeit..also was ich genau mache geht es nur in 1 Frage. Die meisten Fragen haben mit mein Gehalt, meinen Krankschreibungen etc. zutun. Es wird auch gefragt was mein Arbeitgeber vor hat mit mir bei Zeit oder Dauerente
Maxifantam 30.07.2014 | 21:54
Dann frage ich mich warum man erstmal alle Arbeitgeber mit solchen Fragen "belastet" wenn doch grundsätzlich erstmal ca. 70% aller Anträge abgelehnt werden. Wäre es nicht sinnvoller intern erstmal zu entscheiden ob Rente gezahlt wird oder nicht und dann die ganzen Arbeitsplatzbedingungen abgefragt werden ?
Maxifantam 30.07.2014 | 22:02
Vieleicht ist es noch interessant das ich bei der KBS bin.
anonymam 30.07.2014 | 21:57
Ich kenne es so, dass bei einer Ablehnung dieser Bogen nicht verschickt wird. Automatisch wird er auch nicht versandt, zumindest nicht bei uns.
Schorscham 30.07.2014 | 21:23
Ja, ich bin mir absolut sicher, weil ich diesen Fragebogen damals auch bekam, nachdem ich BU-Rente beantragt hatte. Da mein Antrag zunächst abgelehnt wurde, kann dieser Fragebogen also wohl kaum ein sicheres Zeichen für eine Rentenbewilligung sein. Die erfragten Angaben erlauben der DRV lediglich Rückschlüsse zu Ihrem bisherigen beruflichen Status. Für Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gelten eben andere Verweisungskriterien, als für ungelernte Hilfsarbeiter. Die Fragen nach Ihren bisherigen AU-Zeiten lassen z.B. Rückschlüsse über Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit zu. Und sollte Ihr Arbeitgeber die Fragen nach einer eventuellen Weiterbeschäftigung nach Rentenbewilligung positiv beantworten, käme als nächstes die Frage, ob Sie dann überhaupt erwerbsgemindert sein können. Mit etwas Fantasie können Sie den Hintergrund der jeweiligen Fragen bestimmt erraten.
Schorscham 31.07.2014 | 03:43
Aha, er wird aber ohne weitere Erläuterungen versandt, wenn über den Rentenantrag bereits positiv entschieden wurde? Warum klärt man den Betroffenen in dem bestimmt beiliegenden Begleitschreiben dann nicht sofort darüber auf, anstatt ihn rätseln zu lassen? Als ich damals so einen Fragebogen erhielt, stand in dem Begleitschreiben der DRV sinngemäß: "Wir haben zu prüfen, ob..... Bitte leiten Sie den beiliegenden Fragebogen deshalb bitte an Ihren Arbeitgeber weiter..." Wenn im vorliegenden Fall bereits positiv über den Rentenantrag entschieden worden wäre, (was nach 2 Wochen äußerst unwahrscheinlich sein dürfte), dann hätte man das in dem Begleitschreiben bestimmt erwähnt. Sehen Sie das anders?
007am 30.07.2014 | 22:31
Anscheinend haben sie ja sonst keinerlei Sorgen.
Cassandraam 31.07.2014 | 08:07
@Schorsch: Nein, die sogenannte Arbeitgeberauskunft wird nicht versandt, wenn schon alles entschieden ist. Sie wird vielmehr versandt, um sich in bestimmten Fällen ein detailliertes Bild vom Versicherten, seinem Arbeitsplatz etc. zu machen. Aus Gründen des Datenschutzes darf die DRV den Arbeitgeber nicht direkt anschreiben, daher der Umweg über den Versicherten. Den Versicherten allerdings im Vorfeld über alle Arbeitsschritte aufzuklären, würde zu weit führen.
Ernstam 31.07.2014 | 11:49
VORSICHT GANZ GEFÄHRLICH! Ungewöhnlich ist schon mal das sie dieses Blatt Bekommen haben! Solten sie vor 1961 Gebohren sein dann ist dieses Blatt SUPER Gefährlich. Weil Rente Wegen BU Bekommen sie nur wenn sie in ihrem Berufgearbeitet haben! Bedeutet Maurer ist SUPER SUPER Gefährlich:weil viele Maurer Arbeiten als Putzer,Einschaler,Zimmerer,Fliesenleger, usw.Solte ihr Arbeitgeber Bescheinigen Herr xyz war bei uns als Maurer Beschäftigt er hat Fliesen gelegt dann war es das mit der BU Rente. Den sie haben ja keine Facharbeiter Ausbildung als Fliesenleger.
GroKoam 31.07.2014 | 12:05
Zitat von Ernst anzeigenausblenden
Hallo.. Vor einigen Wochen habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt. Nun habe ich heute von der DRV einen Brief bekommen mit einer "Bescheinigung des Arbeitgebers" die ich von ihm ausfüllen lassen soll. Weiß jemand welchen Hintergrund das ganze hat ? Es ist eigentlich kein Formular mit der sonst üblichen Rxxx Nummer sondern ein einfacher Ausdruck mit vielen Fragen zu meinem Arbeitsverhältnis... Wieviel ich verdient habe, welche Zulagen ich bekommen habe, wie es mit der Weiterbeschäftigung aussieht (Auswirkung einer Rentenbewillung), nach welchem Tarifvertrag ich bezahlt werde und in welcher Lohngruppe ich bin, welche Tätigkeiten ich verrichte, was ich seit dem 1.4.14 verdient habe etc. Wozu brauchen die das ?
VORSICHT GANZ GEFÄHRLICH! Ungewöhnlich ist schon mal das sie dieses Blatt Bekommen haben! Solten sie vor 1961 Gebohren sein dann ist dieses Blatt SUPER Gefährlich. Weil Rente Wegen BU Bekommen sie nur wenn sie in ihrem Berufgearbeitet haben! Bedeutet Maurer ist SUPER SUPER Gefährlich:weil viele Maurer Arbeiten als Putzer,Einschaler,Zimmerer,Fliesenleger, usw.Solte ihr Arbeitgeber Bescheinigen Herr xyz war bei uns als Maurer Beschäftigt er hat Fliesen gelegt dann war es das mit der BU Rente. Den sie haben ja keine Facharbeiter Ausbildung als Fliesenleger.
Auweia.
Schorscham 31.07.2014 | 12:22
Das müssen Sie MIR nicht erklären, sondern dem User @Anonym. Vielleicht sollten Sie mal ALLE Beiträge lesen.
Cassandraam 31.07.2014 | 13:39
Nö, Schorsch, ich meine schon Sie. Und: ich habe alle Beiträge gelesen und sogar verstanden....
Schorscham 31.07.2014 | 14:19
Und warum erklären Sie mir dann Dinge, wonach ich gar nicht gefragt habe? Der User @Anonym hat behauptet, dass diese Fragebögen ein sicheres Indiz dafür wären, dass die Rente bereits bewilligt wurde und nicht ich! Richten Sie Ihre künfigen Antworten also bitte an den User @Anonym und nicht an mich. DANKE !!
das boot ist vollam 31.07.2014 | 19:52
was hier wieder für ein scheiss geschrieben wird. das Formular ist ein ganz normales für den ag, der trägt u.a. auch ihren lohn, Weihnachtsgeld usw ein. es hat nichts mit einer bestätigten rente zu tun, eher im Gegenteil. jetzt fängt es erst alles an. viel spass.
Rudnevsam 01.08.2014 | 07:51
Wenn Sie vor dem 1.1.1961 geboren sind könnte auch eine EM-Rente wegen Berufsunverfähigkeit ( also halbe Rente ) in Frage kommen. Auch darum z.b. wird dieser Bogen dem AG gesandt um dies klären zu können. Über die Entscheidung zur Rente ist damit überhaupt nichts gesagt und können auch keine Rückschlusse auf die kommende Entscheidung zur Rente - in welcher Form auch immer - gezogen werden. " Berufsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung in seinem oder einem anderen zumutbaren Verweisungsberuf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige. Vor der Entscheidung über den Rentenanspruch wird allerdings noch geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten. Die Verweisungstätigkeit muss im Hinblick auf die Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die bisher erlangte soziale Stellung zumutbar sein. Zumutbar ist dabei eine Tätigkeit, die eine Stufe unter der Gruppe des bisherigen Berufs liegt. Eine Tätigkeit, für die im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wurde, ist stets zumutbar. Erst wenn weder der bisherige Beruf noch eine in diesem Sinne zumutbare andere Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden können, liegt Berufsunfähigkeit vor. "
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