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Bescheinigung für Arbeitgeber EU Rentenantrag

von Saphira30.04.2014 | 12:30
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Gemeinsam mit dem VDK habe ich Antrag auf EU Rente gestellt. Nun kam von der DRV eine Bescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllen muss. Gehalt, seit wann im Unternehmen, was passiert bei Gewährung der Rente mit dem Beschäftigungsverhältnis u.s.w Der VDK schrieb dazu, dass ich nicht verpflichtet bin , dieses Formular vom AG ausfüllen zu lassen, da dieser ja damit vom Rentenantrag erfährt. Auf dem Formular selbst steht aber, dass ich zu den Angaben verpflichtet bin, da mir die Leistungen sonst versagt werden können. Um den Rentenantrag nicht zu gefährden, habe ich meinem AG das Formular zugeschickt. Nun kann ich nachts nicht schlafen, weil ich Angst vor einer Kündigung habe. Da ich unter einer chronisch fortschreitenden Krankheit leide und dauernd im Krankenhaus wegen Operationen bin, habs ich den Antrag auf Rat meines Arztes gestellt. Auch, weil mein Krankengeld bald ausläuft. Am liebsten wäre mir das Arbeitsverhältnis ruht in der Zeit einer möglichen EU Rente. Ich hoffe doch stark, das ich in 1 oder 2 Jahren wieder arbeiten kann. Könnte der AG mir jetzt kündigen ? Und was passiert, wenn er ankreuzt, das das Beschäftigungsverhältnis bei Rente aufgelöst wird ? Mir rauben diese Fragen nachts den Schlaf. Hätte ich das Formular besser nicht weggeschickt ?

8 Antworten

Sonja Hörneram 30.04.2014 | 12:49
Haben Sie einen Behinderungsgrad von 50 oder mehr. Dann genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz
offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 15:32
hallo, nun nur die ruhe behalten.i weiss nicht in was für ein Arbeitsverhältnis sie stehen, ob sie voll angestellt sind, wie lange schon beim ag, befristet , unbefristet,usw.... i geh jetzt mal davon aus das sie schon ein paar jahre beim ag sind. dann brauchen sie normalerweise keine angst vor einer Kündigung zu haben. wenn das Krankengeld ausläuft bekommen sie alg1, ja, auch wenn sie nicht arbeitslos sind, hab mich damals auch drüber gewundert. haben sie schon eine Reha hinter sich ? normalerweise erst Reha, dann rente !! sollten sie die BEFRISTETE ( max. 3 jahre dauer ) rente dann iwann bekommen haben ,muss ihr ag ihren Arbeitsplatz solange freihalten ( mein ag hält mein platz inzwischen von 2011-2017 frei ). anders wäre es wenn sie eine UNBEFRISTETE rente bekämen, dann wird sie der ag kündigen. vielleicht schreiben sie ihre genauere Situation hier noch einmal hin, dann werden wir ihnen besser helfen können.... gruss
Saphiraam 30.04.2014 | 16:07
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich bin in meiner Firma 5 Jahre. Habe einen unbefristeten Vertrag in Teilzeit u werde nach dem AVR Caritas bezahlt. Letztes Jahr habe ich bei der DRV eine Reha beantragt, diese wurde mit der Begründung abgelehnt : Keine Reha möglich bei bestehenden Diagnosen. Stattdessen sollte ich in eine Klinik gehen, um den Akutzustand zu verbessern. Dies habe ich dann auch getan. Leider hat sich mein Gesundheitszustand nun noch mehr verschlechtert, ich bin oft stationär und habe einige Operationen hinter und auch jetzt wieder vor mir. Ich möchte so gerne dort wieder arbeiten, aber zur Zeit geht es einfCh nicht. Unbedingt möchte ich meinen Arbeitsplatz behalten, auch wenn niemand absehen kann wann ich wieder arbeiten kann. Deshalb meine Angst.
offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 16:26
ok, lag ich ja gar nicht so schlecht mit meiner annahme. also wie geschrieben brauchen sie keine angst wegen einer Kündigung zu haben. ich selber arbeite seit 1985 bei meiner Firma, immer den rücken krumm gemacht, jetzt können DIE mal für mich etwas machen..... für mich war das auch sehr wichtig das i meinen Arbeitsplatz nicht verliere. fragt mich jemand was ich beruflich mache sage ich " ich bin bei xxx, bin aber gerade krank " das einzige was passieren könnte : ihr ag ( und auch vielleicht sie selber ) sehen ein das sie innerhalb des Unternehmens ( dann nach der eu rente ) einer anderen Abteilung etc. zugewiesen werden können. z.b. kein Nachtdienst mehr, keine schweren Tätigkeiten mehr etc. alles wird gut, nur die ruhe....
offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 16:30
ach ja, mal sehen wie sich die drv dann ( nach antragstellung einer eu rente ) bezüglich der Reha stellt. könnt mir fast vorstellen das eine Reha dann doch gewährt wird. erst Reha-- dann rente abwarten
Antragenderam 30.04.2014 | 16:57
Zitat von Saphira anzeigenausblenden
Hallo darf ich mal fragen welche atadt oder wenigstens Bundesland? Mein örtlicher VDK hat mir nämlich gesagt, dass er nicht helfen darf bei der Antragstellung zu Ewerbsminderungsrente.
Saphiraam 30.04.2014 | 17:21
Das verstehe ich nicht, der VDK ist doch ein Sozialverband und es ist doch eine der Hauptaufgaben des VDK bei der Antragstellung zu helfen. Bezidhungsweise denn auch beim Widerspruch etc. Natürlich muss man Mitglied sein und jährlich ca. 50 Euro zahlen. Fragen Sie sicherheitshalber nochmal nach.
Antragenderam 30.04.2014 | 16:58
Zitat von Saphira anzeigenausblenden
Hallo darf ich mal fragen, welche Stadt oder wenigstens Bundesland? Mein örtlicher VDK hat mir nämlich gesagt, dass er nicht helfen darf bei der Antragstellung zu Ewerbsminderungsrente.
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