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Experten-Antwort

Bescheinigung für Steuererklärung

von Klaus Felter16.08.2014 | 14:43
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bekommt man von der Rentenversicherung eine Jahresbescheinigung für die Steuererklärung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger erstellt Ihnen die für das Finanzamt erforderliche Rentenbezugsbescheinigung. Dies sollte nach erstmaliger persönlicher Anforderung dann im Folgejahr automatisch erfolgen. Nehmen Sie die kostenlose Service-Hotline des Rententrägers in Anspruch. Dort kann man Ihnen schnell und unkompliziert helfen.

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12 Antworten

W*lfgangam 16.08.2014 | 14:49
Hallo Klaus Felter, nicht automatisch, können Sie aber hier anfordern ('Kreis' 6) und kommt dann jedes Jahr automatisch: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Online gilt aber nicht für Hinterbliebenenrenten, die müssen Sie direkt anfordern: Gruß w.
Schießl Konradam 16.08.2014 | 21:00
Jedes Jahr erhält ein Rentner die Mitteilung zur Rentenanpassung. Es sind daraus links Bruttorente monatlich,Abzüge für Kranken und Beitrag zur Pflegeversicherung zu ersehen, auch die Nettorente . Dies jeweils mal 6 genommen sind die brauch- baren Summen, im zweiten Teil das Gleiche ab 1.7., meinetwegen in 2013, ergibt den Jahres- betrag. Die gleichen brauchbaren Summen meldet die Rentenstelle an die Landesfinanzämter dort ist der Abruf des Sachbearbeiters der einzelnen Finanzämter zum Vergleich möglich. MfG.
Platzverweisam 16.08.2014 | 22:48
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Die Finanzämter verlangen inzwischen die besondere Bescheinigung für das Finanzamt. Nur daraus ergeben sich nämlich mögliche steuerpflichtige Anteile aus der Rentenanpassung oder auf das aktuelle Jahr entfallende Anteile der Rückzahlung oder Überzahlung von Renten aus früheren Kalenderjahren (Zuflussprinzip). Das gleiche gilt für Anteile der Kranken- oder Pflegeversicherung, z. B. beim Wechsel von Pflicht- auf freiwillige Versicherung oder umgekehrt. Alle diese Änderungen und Besonderheit gehen aus der Anpassungsmitteilung nicht hervor. Auch nicht die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags mitten im Jahr, die im Kontoauszugsverfahren mitgeteilt wird, z. B. zum 01.01.2015 wieder.
Schießl Konradam 17.08.2014 | 09:57
Für die Unkundigen noch folgender Hinweis: Auf der vorletzten Seite der Mitteilung zur Rentenanpassung 1.7.2014 kann man lesen" Ob Sie für den steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente tatsächlich Steuern zahlen müssen, können wir nicht beurteilen. Das kann nur das Finanzamt prüfen. Dort wird Ihre Einkommensteuer festgesetzt, nachdem Sie eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Bitte benachrichtigen Sie Ihren Träger der RV., wenn Sie für die Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Rente benötigen. Diese wird Ihnen auf Wunsch gern ausgestellt. Die gezahlten Renten werden jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen ge- meldet. Von dort werden die Daten an die Finanzverwaltungen der einzelnen BUNDES- LÄNDER übermittelt. Zu diesen Meldungen sind die Träger der RV. gesetzlich verpflichtet" Der noch bis 31.12.2014 geltende Einheits- satz ist derzeit 8,20 % und 2,05 Pflegevers. Dies gilt in der Gesetzlichen für pflicht-und und für freiwillig Versicherte gleichermaßen. Bin der Meinung, die bei der RV. Beschäf- tigten solle alle daran arbeiten, dass die Mütterrente ab 1.7.2014 bald ausbezahlt wird und nicht unnötig Zeit und Porto verursachen, die nicht notwendig sind. MfG. freiwillig Versicherte gleichermaßen
Schießl Konradam 18.08.2014 | 09:50
Um das geht es doch gar nicht.Falsch ist aber die Behauptung, das Finanzamt verlangt die Vorlage einer Bescheinigung der Rentenstelle. Habe soeben den Steuerbescheid für einen Steuerantrag eines Bekannten erhalten. Hier habe ich überhaupt keinen NaCHWEIS schriftlicher Art beigelegt, der Antrag wurde nach den nackten Zahlen bearbeitet. MfG.
Rentenzombieam 18.08.2014 | 20:08
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Habe soeben den Steuerbescheid für einen Steuerantrag eines Bekannten erhalten. Hier habe _ich_ überhaupt keinen NaCHWEIS schriftlicher Art beigelegt,
Hallo SK ...haben Sie denn überhaupt eine 'Zulassung', in steuerlichen Angelegenheiten tätig werden zu dürfen? Oder ist das Nachbarschaftshilfe/Hilfe in Privathaushalten – doch hoffentlich angemeldet? Denken Sie an den GUV-Schutz, wenn Sie sich bei den vielen Zahlen mit spitzem Bleistift im Auge verheddern ;-) Gruß w.
Aha, so ein ganz Neugieriger bist du also und steckst deine Nase tief in alles rein? Pass auf, sonst wirst du gebissen...........
Schießl Konradam 18.08.2014 | 22:51
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Habe soeben den Steuerbescheid für einen Steuerantrag eines Bekannten erhalten. Hier habe _ich_ überhaupt keinen NaCHWEIS schriftlicher Art beigelegt,
Hallo SK ...haben Sie denn überhaupt eine 'Zulassung', in steuerlichen Angelegenheiten tätig werden zu dürfen? Oder ist das Nachbarschaftshilfe/Hilfe in Privathaushalten – doch hoffentlich angemeldet? Denken Sie an den GUV-Schutz, wenn Sie sich bei den vielen Zahlen mit spitzem Bleistift im Auge verheddern ;-) Gruß w.
Seit üb er 10 Jahren ist mir hier Ihr Name geläufig, tun Sie doch nicht so als wenn Ihnen Schiko ein Unbekannter wäre. Hunderte von User-vielleicht auch Sie- bezichtigten mich der unberechneten Steuerhilfe, auch dann, wenn ich Rechenbeispiele aus Fachbüchern zum Besten gab. Schätze, mindestens 500 Ausrechnungen zu Steuer brachte ich hier schon, was soll also der Vorwurf der Steuerhilfe??? Einmal muss Schluss sein damit. MfG.
GroKoam 19.08.2014 | 04:58
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Hallo SK ...haben Sie denn überhaupt eine 'Zulassung', in steuerlichen Angelegenheiten tätig werden zu dürfen? Oder ist das Nachbarschaftshilfe/Hilfe in Privathaushalten – doch hoffentlich angemeldet? Denken Sie an den GUV-Schutz, wenn Sie sich bei den vielen Zahlen mit spitzem Bleistift im Auge verheddern ;-) Gruß w.
Seit üb er 10 Jahren ist mir hier Ihr Name geläufig, tun Sie doch nicht so als wenn Ihnen Schiko ein Unbekannter wäre. Hunderte von User-vielleicht auch Sie- bezichtigten mich der unberechneten Steuerhilfe, auch dann, wenn ich Rechenbeispiele aus Fachbüchern zum Besten gab. Schätze, mindestens 500 Ausrechnungen zu Steuer brachte ich hier schon, was soll also der Vorwurf der Steuerhilfe??? Einmal muss Schluss sein damit. MfG.
Du verstehst wieder mal gar nichts.
W*lfgangam 19.08.2014 | 20:49
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Hallo S.K., gibt's das Forum_tatsächlich_ schon so lange, oder haben Sie sich in einer Zeitschleife verfangen? ;-) Seisdrum, in dieser langen Zeit hätten Sie sich vielleicht mal in der Fachliteratur mit der Bedeutung von 'smilies' beschäftigen (sind diese komisch grinsenden farbliche Kugelköppe, vorausgesetzt, man hat keinen bernsteinfarbenen Monochrom-Monitor mehr) und alternativ den ganzen Inhalt meiner Beiträge nicht immer als reale Meinung sehen sollen ...gelegentlich sind da auch ironische/satirische/gar bissige Nuancen (Sarkasmus kann ich noch nicht, gehe aber dafür demnächst noch auf staatlich bezahlten Bildungsurlaub auf die Malediven – Hurra, 'Beamter') vorhanden - gaaaanz selten, so alle 10 Jahre vielleicht :-) Gruß w. PS: es ist immer wieder nett, sich mit Ihnen sachlich auseinanderzusetzen ;-) ...this iss ein Schmeili 8-) PPS: wenn Sie aus (Fach)Literatur zitieren, sollten auch ans Urheberrecht denken, und das wenigstens kenntlich machen *g
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