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Bescheinigung Rentenaussfallzeiten

von Studi27.05.2008 | 15:17
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Hallo, zu meiner Person: Ich bin aktuell als Student an einer Universität eingeschrieben. Mein Studium ist beendet, nur meine Diplomarbeit ist noch nicht korrigiert. Ich habe mich deswegen beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und habe mit der Jobsuche begonnen. Ich bin auch fündig geworden und beginne am 2.6 zu arbeiten. Aktuell kann mir das Arbeitsamt meine Rentenausfallzeit bis 1.5. bescheinigen. Um eine Bescheinigung bis zum 1.6. zu bekommen müsste ich nochmal zu einem persönlichen Termin erscheinen (Finde ich Zeitverschwendung denn ich hab ja einen job). Meine Fragen sind nun: 1. Für was brauche ich eine Rentenausfallbescheinigung? 2. Brauche ich um meine Rentenausfallzeit zu bescheinigen überhaupt einen Nachweis des Arbeitsamtes (den dass ich arbeitssuchend gemeldet war) oder reicht eine Immatrikulationsbescheinigung? Vielen Dank für jede Hilfe!

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Bescheinigung des Arbeitsamtes benötigen Sie,damit der Monat Juni bei einer späteren Rentenberechnung oder bei bestimmten Altersrenten für die Erfüllung der erforderlichen Wartezeit berücksichtigt werden kann. Die Anrechnungszeit wegen des Studiums endet mit Ablegen der Abschlußprüfung. Der Zeitpunkt der Aushändigung des Prüfungszeugnisses bzw. die offizielle Exmatrikulation ist unbeachtlich. Die Immatrikulation nach Ablegen der Prüfung reicht somit nicht aus, um diesen Monat als Anrechnungszeit anzuerkennen.Verzichten Sie auf die persönliche Vorsprache beim Arbeitsamt, haben Sie für diesen Monat eine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Studi,

ich habe mich mit Aufnahme Ihrer Beschäftigung verlesen. Tut mir leid! Der Juni ist als Beitragszeit belegt, damit entsteht natürlich keine Lücke im Versicherungsverlauf!

2 Antworten

Wolfgangam 27.05.2008 | 16:19
Hallo Studi, > Aktuell kann mir das Arbeitsamt meine Rentenausfallzeit bis 1.5. bescheinigen. Angefangene Monate zählen bereits als ganze Monate. Sollte die Arbeitslosigkeit (Mai) als Anrechnungszeit berücksichtigt werden können, muss sie nicht bis zum Ende bescheinigt sein. Daneben waren Sie im Mai noch Student. Sofern die max. 8 Jahre mögliche Anrechnung von Ausbildungszeiten nicht ausgeschöpft sind, ist der Mai zugleich Anrechnungszeit/Hochschulstudium. Im Juni (2.6.) beginnt Ihre versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Arbeitslosigkeit bis 1.6. würde auch diesen Monat mehrfach belegen - er könnte zur so genannten beitragsgeminderten Zeit werden ...ob das von Vor- oder Nachteil ist, ist heute nicht einschätzbar. Letztendlich geht es dabei um ein paar Cent. Wichtig, dass Sie zunächst einen lückenlosen Versicherungsverlauf haben, das ist gewährleistet, egal, ob Sie sich die Restzeit vom Arbeitsamt noch bescheinigen lassen. (Die Ausbildung endet grundsätzlich mit dem Tag Prüfung, auch wenn auf der Immatrikulationsbescheinigung noch 'Rest-Monate' enthalten sind.) Gruß w.
Studiam 29.05.2008 | 16:56
Hallo, vielen Dank für die schnelle Hilfe! Hat mir sehr weitergeholfen. Zum Glück gibt es die Regelung dass der ganze Monat Mai zählt ;)
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