Die Bescheinigung des Arbeitsamtes benötigen Sie,damit der Monat Juni bei einer späteren Rentenberechnung oder bei bestimmten Altersrenten für die Erfüllung der erforderlichen Wartezeit berücksichtigt werden kann. Die Anrechnungszeit wegen des Studiums endet mit Ablegen der Abschlußprüfung. Der Zeitpunkt der Aushändigung des Prüfungszeugnisses bzw. die offizielle Exmatrikulation ist unbeachtlich. Die Immatrikulation nach Ablegen der Prüfung reicht somit nicht aus, um diesen Monat als Anrechnungszeit anzuerkennen.Verzichten Sie auf die persönliche Vorsprache beim Arbeitsamt, haben Sie für diesen Monat eine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf.