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Bescheinigung über Beschäftigungsverhältnisse nach Beginn einer Rente wegen verm.Erwerbsfähigkeit

von Pia17.04.2009 | 21:46
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3 Antworten

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Hallo und guten Abend, ich hätte da mal wieder ein Anliegen. Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt, der/die bis jetzt noch nicht bewilligt ist. Heute errhielt ich ein Schreiben der DRV mit einem Formular, welches mein Arbeitgeber ausfüllen soll. Es handelt sich dabei um die "Bescheinigung über Beschäftigungsverhältnisse nach Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit". Ich überlege, ob damit wohl die teilw. Erwerbsminderungsrente bewilligt wird? Es geht in der Bescheinigung u.a. um die Überprüfung der Hinzuverdienstregelung. Ich bin z.Zt. noch berufstätig (24 Stunden/Woche - nicht krankgeschrieben). Kann es passieren, dass mir die teilw. EM-Rente nicht bewilligt wird, wenn mein jetziger Verdienst vom Arbeitgeber angegeben wird? Mein Arbeitgeber hat Kenntnis darüber, dass ich EM-Rentenantrag gestellt habe. Es wurde vereinbart, dass ich die Arbeitszeit reduzieren kann, sollte ich eine Rentenbewilligung bekommen. Die Hinzuverdienstgrenze sollte dann berücksichtigt werden. Dazu passt dann in dem Formular die Frage: "Die Beschäftigung wird zukünftig ausgeübt gegen ein Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von monatlich..." Wenn ich wüsste, ob die EM-Rente nun bewilligt ist/wird, könnte mein Arbeitgeber die Frage beantworten, aber so ... Ich bin ein wenig konfus und ratlos und wäre dankbar, wenn mir hier Jemand Infos dazu geben könnte. Besten Dank im Voraus. Mfg Pia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Ausführungen von Schade sind zutreffend.

2 Antworten

Schadeam 18.04.2009 | 07:32
Wie wäre es am Montag bei der Sachbearbeitung anzurufen, das ist m.E. zielführender als hier im Forum zu spekulieren? Wahrscheinlich wird es um eine teilweise Rente gehen, Ihr AG soll den momentanen Verdienst angeben. Nach Erteilung des Bescheides kann der Verdienst für die Zukunft an die Grenzen, die im Bscheid stehen angepasst werden. Das dürfte doch unproblematisch sein, wenn Sie und der AG sich darüber grundsätzlich einig sind. PS: auch Ihr AG wird doch telefonieren können, wenn ihm nicht klar ist, was er ausfüllen soll.....
Piaam 20.04.2009 | 11:36
Vielen Dank für Ihren Tipp. Ich habe heute Morgen bei der DRV angerufen. Die EM-Rente ist noch nicht bewilligt. Auf meine Frage, warum sie dann diese Bescheinigung brauchen, konnte mir die Sachbearbeiterin keine Auskunft geben. Sie meinte nur, der Betreff des Schreibens wäre ein wenig falsch ausgedrückt. Was auch immer das heißen mag.... Gruß, Pia
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