Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bescheinigung über die ruhegehaltsfähige Dienstzeit

von Jutta08.05.2009 | 23:26
5830 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag. Ich bin Beamtin auf Lebenszeit. Im Rahmen einer Kontenklärung fordert die DRV nun von mir eine "Bescheinigung über die ruhegehaltsfähige Dienstzeit". Ist das der normale Weg? Kann die DRV diese Bescheinigung nicht direkt selbst bei der entsprechenden Stelle anfordern? Wer ist denn zuständig für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung? Vielen Dank für die Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich gibt es bei der Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten für Ihren Rentenversicherungsträger genau diese beiden Möglichkeiten: Entweder Ihren Dienstherrn oder Sie selbst diesbezüglich anzuschreiben.

Nach § 20 SGB X (Untersuchungsgrundsatz) ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amtswegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.

Hinzukommt das Prinzip, dass derjenige, der ein Recht geltend macht, der Nachweispflicht unterliegt.

Da Sie bei Ihrem Eintrag selbst die Frage stellen, welche Stelle die erforderlichen Angaben bescheinigen muss, haben Sie vermutlich bei Ihren Angaben zur Kontenklärung auch nicht die genaue Stelle (Ihren Dienstherrn) angegeben. Da ist es durchaus naheliegend, dass dann die Sachbearbeitung Ihnen die Anfrage mit der Bitte um entsprechende Weiterleitung zusendet.

Wie im Vorbeitrag genannt ist Ihr Dienstherr bzw. die Pensionsregelungsbehörde für die Erstellung der Bescheinigung zuständig.

1 Antworten

-_-am 09.05.2009 | 00:01
Wenn Sie Wert auf die richtige Rentenhöhe im Rahmen eine Renteninformation oder Rentenauskunft legen, ist die von Ihrem Dienstherrn auszustellende Bescheinigung nach § 71 Abs. 4 SGB 6 erforderlich. Die Personalstelle oder Pensionsregelungsbehörde wird sich damit auskennen. Soweit beitragsfreie Zeiten mit Zeiten zusammentreffen, die bei einer Versorgung aus einem 1. öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder 2. Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen ruhegehaltfähig sind oder bei Eintritt des Versorgungsfalls als ruhegehaltfähig anerkannt werden, bleiben sie bei der Gesamtleistungsbewertung unberücksichtigt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__71.html
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026