Hallo,
ich wollte von der Arbeitsagentur eine Bescheinigung, das der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist - das wurde mir verweigert!
Seit 2005 bis dato arbeitsuchend gemeldet, keine Leistungen erhalten.
Jahrgang 1960.
Letztes Jahr EM-Rente beantragt, nach 2 Monaten (sehr eigenartig für DRV, die schnelle Bearbeitung) natürlich abgelehnt, war vorauszusehen!
RA eingeschaltet - sind im Widerspruch, wird geklagt.
Wird die DRV von sich aus die Arbeitsagentur anschreiben, das für mich der Arbeitsmarkt verschlossen ist?
Ich weiß, ich kann den RA fragen, aber ich frage vorab hier, da ja hier "Experten" anworten und es geht schneller.
Danke.