Hallo Paule,
die Aufrechnungsbescheinigung ist eine Abschrift der Versicherungskarte. Nachdem eine Versicherungskarte bei der Krankenkasse umgetauscht wurde, erhielt der Versicherte eine sogenannte Aufrechnungsbescheinigung von der Krankenkasse, die er zu seinen Unterlagen nehmen konnte.
Dieses Verfahren wurde jedoch Anfang der siebziger Jahre durch die elektronische Übermittlung der Daten abgelöst.