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Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können

von slider16.12.2011 | 16:08
15457 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt und war vor 5 Wochen beim Gutachter. Jetzt habe ich von der Rentenversicherung ein Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Klärung der Hinzuverdienstregelungen bekommen: "Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. ..... um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können, benötigen wir noch weitere Angaben. Wir bitten Sie deshalb, den beigefügten Vordruck ausgefüllt zurückzusenden. (Bescheinigung des Arbeitgebers)" Hier soll z.B. der Verdienst angegeben werden. Meine Frage wäre, ob die Zusendung dieses Formulars darauf hinweist, dass die Rente nun bald genehmigt wird. Bei einer Ablehnung würde die Klärung des Hinzuverdienstes ja keinen Sinn machen. Hat vielleicht jemand Erfahrung mit dem Ablauf ?

7 Antworten

KSCam 16.12.2011 | 17:27
Das würde ich auch so sehen, wäre die Rente aus gesundheitlichem Grund abzulehnen, bräuchte man ihren Verdienst in der Tat nicht prüfen.
Vanessaam 16.12.2011 | 18:51
Hallo, ja das sehen Sie richtig. Das war bei mir genauso. Sie können eigentlich davon ausgehen, dass Ihnen eine Rente gewährt wird. Welche, bleibt allerdings offen bis zum Bescheid
Gerda Mülleram 16.12.2011 | 21:51
Hallo, slider spricht genau meine Frage an, super! Ich habe heute auch den Vordruck(Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit),der vom Arbeitgeber auszufüllen ist, erhalten. Seid Ihr Euch sicher, daß man dann mit einer positiven Entscheidung rechnen kann?? Wielange dauert es dann noch ca. bis zum endgültigen Bescheid. Jetzt schon Danke für Eure Antworten und ein schönes Weihnachtsfest
Ronnieam 18.12.2011 | 15:09
Zitat von Gerda Müller anzeigenausblenden
Freuen Sie sich nicht zu früh! Die Bescheinigung des Arbeitgeber ist u.a. auch für die Klärung eines eventuellen BU-Rentenanspruches von Bedeutung! Auch ich erhielt wenige Wochen nach Eingang meines Rentenantrages ein Formular für meinen Arbeitgeber, auf dem u.a. meine Tätigkeit genau beschrieben werden musste, ob es einen Tarifvertrag gibt, ob zur Ausübung eine berufsausbildung erforderlich war, bzw., wie lange ein Ungelernter brauchen würde, um diese Tätigkeit wertschöpfend ausüben zu können, etc. Trotzdem wurde mein rentenantrag kurze Zeit später (zunächst) abgelehnt. Erst zwei jahre später wurde meinem Antrag auf Druck des Sozialgerichtes entsprochen!
zeldaam 18.12.2011 | 17:14
Hallo "slider", sofern es sich tatsächlich um das Formular "R1434" handelt (bitte ganz unten links das Kleingedrucke lesen) und auf dem zweiten Blatt bereits ein Zeitpunkt genannt ist (z.B. 01.10.2011), so geht es "nur noch" um die Ermittlung des Hinzuverdienstes für eine Rente. Damit ist zwar klar, dass eine Rente gezahlt werden soll (denn um eine Rente abzulehnen, braucht man keinen Hinzuverdienst). Allerdings kannn man daraus nicht schließen, um welche Rente es sich handeln wird (teilweise oder volle EM-Rente, befristet oder unbefristet). Sollte es sich allerdings um das Formular R 3212 handeln (vgl. Beitrag von Ronnie ), so ist noch nicht klar, ob eine Rente gezahlt werden soll. Dieses Formular wird zur Prüfung des Rentenanspruches generell benötigt. Ggf. mal die Sachbearbeitung anrufen.... MfG zelda
slideram 18.12.2011 | 17:45
Hallo zelda Es ist Formular R1416 mit Datum auf der 2. Seite. Sagt dir das was ?
zeldaam 18.12.2011 | 18:01
Hallo slider, der R 1416 sagt mir nun gar nichts. Das Anschreiben "Hinzuverdienst" und das konkrete Datum lassen aber hoffen. MfG zelda
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