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Experten-Antwort

Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

von Tina20.04.2016 | 12:18
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9 Antworten

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Hallo, Ich habe Ende Januar 2016 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt, im März war ich beim Gutachter. Nun habe ich Post von der DRV bekommen. Und zwar werden noch Angaben benötigt, um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können. Ich bin etwas verwirrt, weil dort Angaben über das erzielte Arbeitsentgelt ab 01.08.2016 gemacht werden sollen. Wie ist das zu verstehen? Wie soll man denn Angaben für die Zukunft machen? Ich muss dazu sagen, dass ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe also auch noch arbeiten gehe. LG Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tina,

um die Höhe einer Rente wegen voller bzw. teilweisen Erwerbsminderung feststellen zu können ist es erforderlich zu wissen, wie hoch das Einkommen des Antragstellers ab Rentenbeginn ist. Der Rentenbeginn bei einer Rente wegen Erwerbsminderung bestimmt sich auch danach, ob die Rente gleich auf Dauer oder zunächst „auf Zeit“ (z.B. für zunächst 2 Jahre) gewährt wird. Renten auf Zeit können jedoch frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Leistungsfalls (= Zeitpunkt, ab dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen) gewährt werden.

Da Sie schreiben, dass Sie im Januar 2016 einen Rentenantrag gestellt haben und Angaben zum Einkommen ab 01.08.2016 machen sollen, könnte dies darauf hinweisen, dass die zuständige Sachbearbeitung prüft, wie hoch die Rente ab 01.08.2016 sein wird. Dies wäre ein Indiz dafür, dass eine Entscheidung über den Rentenantrag in Kürze erfolgen wird. Jedoch ohne Angaben zum Einkommen

Ihrer weiterhin ausgeübten Beschäftigung ist dies nicht möglich, da geprüft wird, in wie weit das erzielte Einkommen die Rentenhöhe beeinflusst. Neben dem Bezug einer Rente ist es nämlich nicht möglich unbegrenzt weiteres Einkommen zu erzielen. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen führen dazu, dass ein Einkommen neben der Rente zu einer Kürzung der Rente führen kann. Ob dies bei Ihnen der Fall sein wird, hängt von Ihrem Einkommen ab 01.08.2016.

Für den Fall, dass es Sie interessiert, ob diese Ermittlungen etwas Positives darstellen, nur der Hinweis, dass wir uns natürlich nicht an Spekulation beteiligen, verweisen aber dennoch auf den Beitrag von „Erklärbär“ :-))

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8 Antworten

Feliam 20.04.2016 | 13:43
Das ist so zu verstehen, dass Sie bzw. Ihr Arbeitgeber angeben sollen, wie hoch voraussichtlich Ihr Gehalt ab August 2016 sein wird, wenn nichts dazwischenkommt. Diese Angaben sind erforderlich, da Sie eben noch berufstätig sind und offensichtlich geprüft wird, ob und welche Teilrente für Sie in Betracht kommt.
ckam 20.04.2016 | 14:09
In diesem Fall würde ich noch mal kurz eine telefonische Rücksprache mit dem Sachbearbeiter halten, denn mir erscheint das Datum ebenfalls nicht plausibel.
Erklärbäram 20.04.2016 | 14:43
Das Datum ist sehr einfach zu erklären: Es könnte eine befristete Erwerbsminderung seit Antragstellung angenommen werden. Das stellt natürlich nur eine Vermutung dar, so würde der 1. August als möglicher Rentenbeginn jedoch sehr plausibel!
Tinaam 20.04.2016 | 19:57
Aber wenn ich jetzt noch nicht weiß, inwieweit ich meine Arbeitskraft in Zeit zur Verfügung stellen kann, weil ja noch entschieden wurde ob volle oder teilweise Erwerbsminderung, wie soll mein Arbeitgeber denn entscheiden, in wie weit er mich noch einsetzen kann? Ich arbeite jetzt Teilzeitkräfte mit 22 Stunden in der Woche verteilt auf vier Tage. Angenommen mir würde eine volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt, meinem Arbeitgeber aber unter 3 Stunden Beschäftigung zu wenig ist, müsste er mir dann zum 1.8. kündigen? Ich hätte dann keine Einkünfte mehr und im Antrag muss dann als zukünftiges Einkommen 0 eingetragen werden oder wie? So ganz verstanden habe ich das glaube ich immer noch nicht.
Tinaam 20.04.2016 | 19:58
Im ersten Satz sollte es "noch nicht entschieden" heißen
Erklärbäram 21.04.2016 | 06:54
Sie können (und sollen!) doch selbst am besten einschätzen, wie leistungsfähig sind. Das wurden Sie im Rentenantrag auch gefragt, und das haben Sie im Rentenantrag auch angegeben. Und genau das gleiche teilen Sie auch Ihrem Arbeitgeber mit, und der plant Sie dann entsprechend ein. Und so herum soll es m. E. eigentlich auch laufen: Sie arbeiten so viel, wie Sie können, und beziehen ggf. dazu die Rente, die passt und notwendig ist. Nicht anders herum, wie von Ihnen dargestellt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Aussagen und Spekulationen: bis Juli müssen (und werden) Sie ja offensichtlich noch vollständig (bzw. im gleichen Umfang wie bisher) tätig sein, verstehe ich das richtig? Oder was planen Sie für die nahe Zukunft?
Tinaam 21.04.2016 | 10:15
Bis Ende Juli werde ich noch arbeiten gehen. Danach dann eigentlich nicht mehr, maximal ein 450 Euro Job. Meine Kraft ist echt am Ende. Ich hätte schon früher die EMRENTE beantragen sollen, aber ich wollte mir nicht eingestehen, dass es nicht geht.
Tinaam 21.04.2016 | 16:14
Lieben Dank für Eure Hilfe
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