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Experten-Antwort

Beschwerde Gutachter

von Bella08.10.2016 | 19:59
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40 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, macht es Sinn sich vor der Entscheidung über einen Rentenanspruch sich über einen Gutachter sich zu beschweren oder besser im Falle einer Ablehnung mittels Widerspruch? Ich habe heute einen Gutachter Termin gehabt (Psychologisch). Der dauert sage und schreibe 5 Minuten und es wurden 3 Fragen gestellt....mein erlernter Beruf, ob ich Kinder habe, sowie ob ich verheiratet bin. Die Ärztin hat gleich zwei zur gleichen Zeit zur Begutachtung bestellt. Schriftliche Einladungen sind schon gar nicht gekommen oder 3 Tage nach dem Termin. Nur durch meinen Anruf einen Tag vorher habe ich von dem Termin erfahren. Ob ihr es glaubt oder nicht, die wirkte verwirrt auf mich, schimpfte 10 Minuten über Gott und die Welt, dass ihr keiner was vormachen könnte und das sie sich schon 20 Jahre über den Schandfleck das Büdchen bei ihr in der Gegend aufregt. Das die Dame die dort tätig ist, unansehnlich und dick wäre...sie zeigte die Breite noch mit den Händen....wortwörtlich von ihr eine Zumutung fürs Auge. Ich dachte ich wäre im falschen Film. Es fand kein Gespräch statt nur eben die kleine Biografie von Fragen zu meiner Person...alles alles andere ließt sie in meinen Unterlagen und ich durfte gehen. Ich möchte mich gerne beschweren, weiß aber nicht, ob es vorher so gut ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Bella,

vorab muss ich Ihnen mitteilen, dass es uns sehr leid tut, wenn Sie solche, für Sie erniedrigende Antworten erhalten. Aber es ist uns – wie in vielen anderen Foren auch - nicht möglich diese Dinge abzustellen. Holen Sie tief Luft und nehmen Sie die wirklich ernst gemeinten Antworten zum Anlass, bei auftretenden Fragen in der Zukunft, dennoch unseren Service zu nutzen.

Zu Ihrer Frage: Der Beitrag von Marko wäre eine Lösung für Ihr Anliegen. Warten Sie das Ergebnis der Begutachtung ab. Notieren Sie sich derweil Punkte, welche Sie bei der Wahrnehmung des Termins gestört haben. Zu gegebener Zeit können Sie dann Ihre Beschwerde entweder selbst schriftlich formulieren oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen lassen – ggfs. falls erforderlich, einen Widerspruch gegen die bis dahin getroffene Entscheidung einlegen.

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39 Antworten

Markoam 08.10.2016 | 20:23
Also meines Erachtens sollte Sie ersteinmal den Bescheid abwarten. Wenn es eine Bewilligung in Ihrem Sinne wird, können Sie dennoch im Rahmen der Qualitätsverbesserungen von externen Gutachtern dezent den Rentenversicherungsträger darauf hinweisen. Wenn nämlich noch weitere Untersuchte sich gleichlautend beschwerden, dann können Sie Gewiss sein, dass der Medizinische Dienst sich diesen auch noch ml anschaut. Wenn keine Entscheidung in Ihrem Sinne erfolgt, gehen Sie sofort in Widerspruch und fordern Sie "Akteneinsicht" (wobei Sie die Akteneinsicht auch bei erfolgreichem Verfahren nutzen können). Mit Hilfe des Ihnen dann vorliegenden Gutachtens udn Ihren Erfharungen mit diesem Gutachter können Sie Ihren Widerspruch dann besser argumentieren. um die Frage zu beantworten: Meines Erachtens macht es jetzt noch keinen Sinn.
Bellaam 08.10.2016 | 20:34
Zitat von Marko anzeigenausblenden
macht es Sinn sich vor der Entscheidung über einen Rentenanspruch sich über einen Gutachter sich zu beschweren oder besser im Falle einer Ablehnung mittels Widerspruch?
Also meines Erachtens sollte Sie ersteinmal den Bescheid abwarten. Wenn es eine Bewilligung in Ihrem Sinne wird, können Sie dennoch im Rahmen der Qualitätsverbesserungen von externen Gutachtern dezent den Rentenversicherungsträger darauf hinweisen. Wenn nämlich noch weitere Untersuchte sich gleichlautend beschwerden, dann können Sie Gewiss sein, dass der Medizinische Dienst sich diesen auch noch ml anschaut. Wenn keine Entscheidung in Ihrem Sinne erfolgt, gehen Sie sofort in Widerspruch und fordern Sie "Akteneinsicht" (wobei Sie die Akteneinsicht auch bei erfolgreichem Verfahren nutzen können). Mit Hilfe des Ihnen dann vorliegenden Gutachtens udn Ihren Erfharungen mit diesem Gutachter können Sie Ihren Widerspruch dann besser argumentieren. um die Frage zu beantworten: Meines Erachtens macht es jetzt noch keinen Sinn.
Vielen Dank für die Antwort. Das habe mir auch schon so überliegt....erst abwarten und dann im Falle einer Ablehnung die Akteneinsicht fordern. Ich dachte man hat nur bei einer Ablehnung Anspruch auf Akteneinsicht.
Markoam 08.10.2016 | 21:07
Dem Grunde nach haben Sie immer einen Anspruch auf Akteneinsicht. Das begründet sich daraus, dass Sie ein Recht darüber haben zu wissen, welche Angaben bei der Rentenversicherung hinterlegt sind (anlaog zum "Informationsfreiheitsgesetz des Bundes"). Akteneinsicht wird aber verwehrt, wenn die Verwaltung mitten in der Vorbereitung für einen Bescheid ist. Des Weiteren gibt es weitere Punkte die zu beachten sind. Wenn Sie viel Zeit haben, können Sie sich beiliegenden Link ja mal durchlesen http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Interessant für Sie hier R 4 und R 4.1 bei medizinischen Angaben
Bellaam 08.10.2016 | 21:09
Zitat von Marko anzeigenausblenden
Vielen Dank für die Antwort. Das habe mir auch schon so überliegt....erst abwarten und dann im Falle einer Ablehnung die Akteneinsicht fordern. Ich dachte man hat nur bei einer Ablehnung Anspruch auf Akteneinsicht.
Dem Grunde nach haben Sie immer einen Anspruch auf Akteneinsicht. Das begründet sich daraus, dass Sie ein Recht darüber haben zu wissen, welche Angaben bei der Rentenversicherung hinterlegt sind (anlaog zum "Informationsfreiheitsgesetz des Bundes"). Akteneinsicht wird aber verwehrt, wenn die Verwaltung mitten in der Vorbereitung für einen Bescheid ist. Des Weiteren gibt es weitere Punkte die zu beachten sind. Wenn Sie viel Zeit haben, können Sie sich beiliegenden Link ja mal durchlesen http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Interessant für Sie hier R 4 und R 4.1 bei medizinischen Angaben
Dankeschön, werde ich mir mal in Ruhe durchlesen. Wie lange dauert denn so eine Bescheid nach Begutachtung ungefähr?
KSCam 09.10.2016 | 09:49
Der Termin dauerte 5 Minuten - und die Gutachterin hat 10 Minuten über Gott und die Welt geschimpft. Da mag sich jeder selbst ein Bild über "Ihr Problem" machen. Alles etwas übertrieben und überspannt?
Bellaam 09.10.2016 | 11:57
Das ist keinesfalls übertrieben und überspannt? Wie kommen Sie darauf mir das zu unterstellen! Ich habe noch untertrieben!!! Ich hatte schon Termine beim Gutachter und ich gehe ganz neutral ohne Vorurteile daran! Ich war kurz davor das Gutachten zu unterbrechen, so hat die auf alles geschimpft und sorry welche Ärztin macht abfällige Bemerkungen über eine zu dicke Person (wortwörtlich:unansehnlich fürs Auge). Natürlich empfindet jeder anders eine Begutachtung, aber ich lasse mir das nicht absprechen, dass ich das so erlebt habe. Schön , wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben. Übrigens war das nicht meine Frage!
Bellaam 09.10.2016 | 12:05
Witzig finde ich hier immer, dass man sofort von Einigen hier angegriffen wird und als überspannt und übertrieben und was weiß ich noch...da gestellt wird. Vielleicht gehöre ich ja auch zu den Person, denen keine Rente zusteht...wird bestimmt auch gleich kommen. Ich habe bereits die Erwerbsminderungsrente....nur vorweg! Ich weiß nicht, warum manche sich dann anmaßen, obwohl sie nicht dabei waren, etwas zu unterstellen! Geht doch einfach mal auf Fragen ein und fangt nicht an, unwissend zu urteilen,ob sich so zugetragen hat oder nicht! Das ist doch hier ein Expertenforum oder irre ich mich da?
sowasam 09.10.2016 | 12:10
Wenn ein Termin "nur 5 Minuten dauert" kann man doch nicht "10 Minuten" über etwas schimpfen! Haben Sie immer auf die Uhr geschaut um die genaue Zeit zu erfahren? Bei Schätzungen vertut man sich gerne.
Bellaam 09.10.2016 | 12:27
Nein, ich verschätze mich keinesfalls! Es wurden zwei Personen zur gleich Zeit zur Begutachtung bestellt, weil die es noch nicht mal mit den Termin gebacken bekommen hat. Den ersten habe ich zwei Tage nach Begutachtung erhalten und zweiten erst gar nicht. Nur durch Nachfrage meinerseits hatte ich diesen am nächsten Morgen. Nun die Begutachtung sollte im Wechsel stattfinden paar Minuten ich, dann die andere....ich wurde rein gerufen und musste mir sofort 10 Minuten die Beschimpfung und ihren Unmut über alles anhören....will jetzt gar nicht aufzählen...was noch alles gesagt hat...aber das hatte nicht mit mir zu tun, sondern aus ihrem Leben. In einem Schwall hat die geredet, wo ich schon aufstehen wollte und die Begutachtung unterbrechen wollte....so hysterisch hat die geredet. Dann kommen meine 3 Minuten 3 Fragen...meine Ausbildung, ob ich verheiratet bin und Kinder habe und kurz die Reflexe getestet, dann kam die andere dran....wo ich übrigens jedes Wort mithören konnte. Dann wurde ich kurz rein gerufen und dachte, jetzt fängt das Gespräch an, da hat sie kurz EkG am Kopf gemacht und sagte, sie können gehen.
Bonnieam 09.10.2016 | 13:15
5 Min. beim Gutachter und der hat 10 min. gelabert. Aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus, da kannst Du Dich winden wie ein Aal. Nein, ich verschätze mich keinesfalls! Es wurden zwei Personen zur gleich Zeit zur Begutachtung bestellt, weil die es noch nicht mal mit den Termin gebacken bekommen hat. Den ersten habe ich zwei Tage nach Begutachtung erhalten und zweiten erst gar nicht. Nur durch Nachfrage meinerseits hatte ich diesen am nächsten Morgen. Nun die Begutachtung sollte im Wechsel stattfinden paar Minuten ich, dann die andere....ich wurde rein gerufen und musste mir sofort 10 Minuten die Beschimpfung und ihren Unmut über alles anhören....will jetzt gar nicht aufzählen...was noch alles gesagt hat...aber das hatte nicht mit mir zu tun, sondern aus ihrem Leben. In einem Schwall hat die geredet, wo ich schon aufstehen wollte und die Begutachtung unterbrechen wollte....so hysterisch hat die geredet. Dann kommen meine 3 Minuten 3 Fragen...meine Ausbildung, ob ich verheiratet bin und Kinder habe und kurz die Reflexe getestet, dann kam die andere dran....wo ich übrigens jedes Wort mithören konnte. Dann wurde ich kurz rein gerufen und dachte, jetzt fängt das Gespräch an, da hat sie kurz EkG am Kopf gemacht und sagte, sie können gehen.
Ja habe ich... erstmal fand ein Wechsel statt so dass ich auf die Uhr schauen konnte und zweitend hatte ich eine Begleitperson mit und drittens muss ich mich hier nicht rechtfertigen und mich noch als Lügner Mann hier hinstellen lassen. Ich habe meine Frage beantwortet bekommen von einem netten Mitglied hier, alle anderen sind Stunkmacher , die keine Ahnung haben und nur Unterstellungen machen. Ich werde nicht mehr antworten, ist mir nämlich hier zu blöd.
sowasam 09.10.2016 | 13:53
Bonnie oder Bella, warum haben sie nicht gleich geschrieben, dass es sich um eine EMR Verlängerung handelt? Die Ärztin hat alles notwendige in den vorhandenen Akten gelesen, offenbar reichten ihr die wenigen Minuten um sich ein Gesamtbild zu machen.
Schorscham 09.10.2016 | 15:00
Gewöhnlich werden Teil-EM-Renten entweder sofort oder nach ein paar Monaten Wartezeit in eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" umgewandelt. Dann bekommen die Betroffenen befristet eine volle EM-Rente gezahlt, obwohl sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, sofern der (Teizeit)Arbeitsmarkt für sie als verschlossen gilt. Ist der (Teilzeit)Arbeitsmarkt in Ihrer Region nicht verschlossen oder warum bekommen Sie keine "Arbeitsmarktrente"? Wenn Sie sich wirklich über die Gutachterin beschweren wollen, dann sollten Sie unbedingt sachlich bleiben und nicht behaupten, dass der Untersuchungstermin nur 3 Minuten gedauert hat und die Ärztin auch noch von diesen 3 Minuten 10 Minuten für Schimpfereien geklaut hat. Mit solchen Formulierungen macht man sich höchstens lächerlich. MfG
Riaam 09.10.2016 | 16:44
Hallo, wünsche so manchem hier nicht,dass er mal Hilfe braucht und dann solche Antworten bekommt. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Geht mal eine Runde durch die frische Luft.
GroKoam 09.10.2016 | 13:04
Wenn ein Termin "nur 5 Minuten dauert" kann man doch nicht "10 Minuten" über etwas schimpfen! Haben Sie immer auf die Uhr geschaut um die genaue Zeit zu erfahren? Bei Schätzungen vertut man sich gerne.
5 Min. beim Gutachter und der hat 10 min. gelabert. Aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus, da kannst Du Dich winden wie ein Aal. Nein, ich verschätze mich keinesfalls! Es wurden zwei Personen zur gleich Zeit zur Begutachtung bestellt, weil die es noch nicht mal mit den Termin gebacken bekommen hat. Den ersten habe ich zwei Tage nach Begutachtung erhalten und zweiten erst gar nicht. Nur durch Nachfrage meinerseits hatte ich diesen am nächsten Morgen. Nun die Begutachtung sollte im Wechsel stattfinden paar Minuten ich, dann die andere....ich wurde rein gerufen und musste mir sofort 10 Minuten die Beschimpfung und ihren Unmut über alles anhören....will jetzt gar nicht aufzählen...was noch alles gesagt hat...aber das hatte nicht mit mir zu tun, sondern aus ihrem Leben. In einem Schwall hat die geredet, wo ich schon aufstehen wollte und die Begutachtung unterbrechen wollte....so hysterisch hat die geredet. Dann kommen meine 3 Minuten 3 Fragen...meine Ausbildung, ob ich verheiratet bin und Kinder habe und kurz die Reflexe getestet, dann kam die andere dran....wo ich übrigens jedes Wort mithören konnte. Dann wurde ich kurz rein gerufen und dachte, jetzt fängt das Gespräch an, da hat sie kurz EkG am Kopf gemacht und sagte, sie können gehen.
Bellaam 09.10.2016 | 17:41
Danke Ria! Es ist traurig genug, dass ich das erlebt habe. Ich habe nach Rat gefragt und werde auf übelster Weise beleidigt. Ich glaube ,es kann sich keiner ein Urteil über mich erlauben, wenn er mich nicht kennt. Das Gutachten hat tatsächlich so stattgefunden....ohne geringster Übertreibung. Warum soll ich nicht die Wahrheit sagen, wenn es tatsächlich so war und ich sogar in Begleitung war! Ich weiß auch nicht mit welchem Recht man mir unterstellt, dass es nicht gewesen ist. Aber egal, ich finde nur solche Leute....die so hier Leute runtermachen, gehören nicht auf diese Plattform und das hat auch nichts mehr mit Expertenforum zutun. Ich habe etliche Themen durchgelesen und es sind hier immer die Gleichen, die sofort andere angreifen, einfach duzen und beleidigen. Das Forum ist hier das Allerletzte für mich. Gerade Menschen die schon in Rente sind oder diese beantragen, sollten doch unterstützend und sachlich Rat geben, aber nicht so!!! Unfassbar was es doch für ekelhafte Menschen gibt, die meinen anonym können die eine große Klappe habe, aber ansonsten sind die einsam und verbittert in ihrem Kämmerlein. Für meine Person werden ich mir den Mist nicht mehr hier rein ziehen.....
Bellaam 09.10.2016 | 17:28
Hallo, macht es Sinn sich vor der Entscheidung über einen Rentenanspruch sich über einen Gutachter sich zu beschweren oder besser im Falle einer Ablehnung mittels Widerspruch? Ich habe heute einen Gutachter Termin gehabt (Psychologisch). Der dauert sage und schreibe 5 Minuten und es wurden 3 Fragen gestellt....mein erlernter Beruf, ob ich Kinder habe, sowie ob ich verheiratet bin. Die Ärztin hat gleich zwei zur gleichen Zeit zur Begutachtung bestellt. Schriftliche Einladungen sind schon gar nicht gekommen oder 3 Tage nach dem Termin. Nur durch meinen Anruf einen Tag vorher habe ich von dem Termin erfahren. Ob ihr es glaubt oder nicht, die wirkte verwirrt auf mich, schimpfte 10 Minuten über Gott und die Welt, dass ihr keiner was vormachen könnte und das sie sich schon 20 Jahre über den Schandfleck das Büdchen bei ihr in der Gegend aufregt. Das die Dame die dort tätig ist, unansehnlich und dick wäre...sie zeigte die Breite noch mit den Händen....wortwörtlich von ihr eine Zumutung fürs Auge. Ich dachte ich wäre im falschen Film. Es fand kein Gespräch statt nur eben die kleine Biografie von Fragen zu meiner Person...alles alles andere ließt sie in meinen Unterlagen und ich durfte gehen. Ich möchte mich gerne beschweren, weiß aber nicht, ob es vorher so gut ist.
Sie sind schwer psychisch krank und gehören stationär in die Psychiatrie. Hoffe das ist ihnen klar und man kann ihnen noch helfen....
Ich hoffe Ihnen ist klar das Sie allerunterster Abschaum sind,eine Kanalratte...sonders Gleichen...ich hoffe Sie trifft das Karma....Sie sind ein ganz einsamer und widerlicher Mensch, der meint nur weil jemand einen Termin beim Psychologen hat, so runterzumachen...zumal wenn Sie mich ja ach so kennen , wissen Sie ja nicht, dass ich ein ehrlicher Mensch bin, der weder zu Übertreibungen neigt , noch bekloppt ist. Aber Sie meinem mich zu kennen und so zu einem Urteil zu kommen. Sie sind einfach nur menschenunwürdig , der vor Einsamkeit und Frust über sein eigenes armseliges Leben nur andere beleidigen kann. Hier lauertn und ohne Respekt andere nieder macht. Zumal es die Wahrheit ist. Pfui!!! Traurig genug!
Karin Meisenam 09.10.2016 | 17:53
Liebe Bella, ich befinde diese Antworten auch als unverschämt und ich wünsche diesen Menschen wirklich eine ernsthafte Erkrankung wo diese einfach nur Hilfe möchten. Gerade ein Teilnehmer Namens GroKo .. Leider ist man ja zu feige seinen richtigen Namen bekannt zu geben!!!!!!!!!!!!!!!
Bellaam 09.10.2016 | 18:50
ich befinde diese Antworten auch als unverschämt und ich wünsche diesen Menschen wirklich eine ernsthafte Erkrankung wo diese einfach nur Hilfe möchten. Gerade ein Teilnehmer Namens GroKo .. Leider ist man ja zu feige seinen richtigen Namen bekannt zu geben!!!!!!!!!!!!!!! Liebe Frau Meisen, vielen Dank....ja es ist sehr beschämend! Das hat einfach was mit Selbstwertgefühl zu tun...die haben bedauerlicherweise keines mehr.... müssen andere runtermachen, damit die sich besser oder überlegen fühlen. Ich ärgere mich nicht....jeder kriegt das was er verdient oder hat es schon!!!
GroKoam 10.10.2016 | 07:42
Liebe Bella, ich befinde diese Antworten auch als unverschämt und ich wünsche diesen Menschen wirklich eine ernsthafte Erkrankung wo diese einfach nur Hilfe möchten. Gerade ein Teilnehmer Namens GroKo .. Leider ist man ja zu feige seinen richtigen Namen bekannt zu geben!!!!!!!!!!!!!!! Liebe Frau Meisen, vielen Dank....ja es ist sehr beschämend! Das hat einfach was mit Selbstwertgefühl zu tun...die haben bedauerlicherweise keines mehr.... müssen andere runtermachen, damit die sich besser oder überlegen fühlen. Ich ärgere mich nicht....jeder kriegt das was er verdient oder hat es schon!!!
"Kanalratten" Sehr aufschlußreich!
Neutraler Beobachteram 10.10.2016 | 11:39
Und mir tut es sehr leid, dass Sie als Experte/in die vielen Unstimmigkeiten nicht erkannt haben, die vermuten lassen, dass es sich bei der Fragestellerin um einen Troll handelt: - Untersuchungstermin an einem Samstag? - Untersuchung nur 3 Miuten? - Es wurden 2 Klienten gleichzeitig untersucht? - Die Betroffene bekam "ein EEG an den Kopf" und wurde dann nach Hause geschickt? Und das alles in 3 Minuten? - Sie bekommt zwar eine Teil-EM-Rente aber keine Arbeitsmarktrente? Das klingt mir doch Alles ziemlich unglaubwürdig! Gruß
Bellaam 10.10.2016 | 11:54
Ich äußere mich jetzt ein letztes Mal zu! Ja es Samstag und zwei gleichzeitige Termine....dies kann ich beweisen und die Rentenversicherung wird dies auch feststellen können, wird das auch feststellen können. Es ist auch korrekt, dass ich ein EKG am Kopf oder wie auch immer, weil es auch eine Neurologin ist...jedenfalls sagte sie mir EKG am Kopf. Ich frage mich, was daran nicht glaubwürdig. Ich bin weder ein Fake noch ein Troll.....selbst anständige Kommentare vom Experten werden angezweifelt. Was ich schon habe oder für einen Antrag gestellt habe, geht Sie nichts an...das war auch nicht meine Frage. Sie können sich sehr schwer vorstellen, dass ich das so erlebt, aber ich war genauso fassungslos und konnte es nicht glauben....aber es war so. Dies kann auch meine Begleitperson bezeugen. Unfassbar was hier in diesem Forum abgeht! Wenn Sie das nicht glauben, dann scrollen Sie weiter und antworten doch einfach nicht. Meine Frage ist beantwortet und alle anderen Antworten sind unnütz und hohl.
Bellaam 10.10.2016 | 11:54
Ich äußere mich jetzt ein letztes Mal zu! Ja es Samstag und zwei gleichzeitige Termine....dies kann ich beweisen und die Rentenversicherung wird dies auch feststellen können, wird das auch feststellen können. Es ist auch korrekt, dass ich ein EKG am Kopf oder wie auch immer, weil es auch eine Neurologin ist...jedenfalls sagte sie mir EKG am Kopf. Ich frage mich, was daran nicht glaubwürdig. Ich bin weder ein Fake noch ein Troll.....selbst anständige Kommentare vom Experten werden angezweifelt. Was ich schon habe oder für einen Antrag gestellt habe, geht Sie nichts an...das war auch nicht meine Frage. Sie können sich sehr schwer vorstellen, dass ich das so erlebt, aber ich war genauso fassungslos und konnte es nicht glauben....aber es war so. Dies kann auch meine Begleitperson bezeugen. Unfassbar was hier in diesem Forum abgeht! Wenn Sie das nicht glauben, dann scrollen Sie weiter und antworten doch einfach nicht. Meine Frage ist beantwortet und alle anderen Antworten sind unnütz und hohl.
Bellaam 10.10.2016 | 11:55
Ich äußere mich jetzt ein letztes Mal zu! Ja es Samstag und zwei gleichzeitige Termine....dies kann ich beweisen und die Rentenversicherung wird dies auch feststellen können, wird das auch feststellen können. Es ist auch korrekt, dass ich ein EKG am Kopf oder wie auch immer, weil es auch eine Neurologin ist...jedenfalls sagte sie mir EKG am Kopf. Ich frage mich, was daran nicht glaubwürdig. Ich bin weder ein Fake noch ein Troll.....selbst anständige Kommentare vom Experten werden angezweifelt. Was ich schon habe oder für einen Antrag gestellt habe, geht Sie nichts an...das war auch nicht meine Frage. Sie können sich sehr schwer vorstellen, dass ich das so erlebt, aber ich war genauso fassungslos und konnte es nicht glauben....aber es war so. Dies kann auch meine Begleitperson bezeugen. Unfassbar was hier in diesem Forum abgeht! Wenn Sie das nicht glauben, dann scrollen Sie weiter und antworten doch einfach nicht. Meine Frage ist beantwortet und alle anderen Antworten sind unnütz und hohl.
Schorscham 10.10.2016 | 14:06
Da Sie offenbar sehr leicht erregbar sind und zu unkontrollierten Wutausbrüchen mit unflätigem Vokabular neigen, sollten Sie Ihre "Beschwerden", egal ob schriftlich oder mündlich, im eigenen Interesse lieber von einer Vertrauensperson vortragen lassen, die sich besser unter Kontrolle hat. Ansonsten wäre ein Scheitern bereits vorprogrammiert. (Dies war ein gut gemeinter Ratschlag!) MfG
Bellaam 10.10.2016 | 14:25
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Ich hoffe Ihnen ist klar das Sie allerunterster Abschaum sind,eine Kanalratte...sonders Gleichen...ich hoffe Sie trifft das Karma....Sie sind ein ganz einsamer und widerlicher Mensch, der meint nur weil jemand einen Termin beim Psychologen hat,.......
Da Sie offenbar sehr leicht erregbar sind und zu unkontrollierten Wutausbrüchen mit unflätigem Vokabular neigen, sollten Sie Ihre "Beschwerden", egal ob schriftlich oder mündlich, im eigenen Interesse lieber von einer Vertrauensperson vortragen lassen, die sich besser unter Kontrolle hat. Ansonsten wäre ein Scheitern bereits vorprogrammiert. (Dies war ein gut gemeinter Ratschlag!) MfG
Wenn Sie alles hier lesen würden, dann würden Sie auch lesen, dass ich sachlich geschrieben habe und außer von Marko und dem Experten nur Beleidigungen gekommen sind. Ja die Retourkutsche wird dann nicht vertragen....weil es die Wahrheit ist. Und wenn Sie doch ehrlich sind , ist es doch hier im Forum genau - bei diesen besagten K....... Gang und Gebe....Leute zu beleidigen. PUNKT!!!! Deren Leben darin besteht hier im Forum von morgens bis abends tätig zu sein und Leute runterzumachen....lach
Herz1952am 10.10.2016 | 14:47
Hallo Bella, ich rate Ihnen, sich einen freien Rentenberater zu suchen. Dieser wird Ihnen bei einem Widerspruch helfen.
Herz1952am 10.10.2016 | 15:01
Hallo Bella, sehen Sie das einfach mal so: Die Gutachterin hatte die Unterlagen Ihrer Ärzte vorliegen. Die schienen Ihr wohl umfangreich genug. So brauchte Sie nur noch die formellen Angaben, die sie ja auch in ihrem Bericht an die RV eintragen muss. Ich sehe das eher positiv für Ihre Rente. Also, abwarten wie "Marko" mitgeteilt hat. Bei einer Beschwerde könnten Sie sehr wohl die Schimpftiraden erwähnen. Aber es bringt doch nichts. Es ist eben die persönlich Meinung der Ärztin gewesen. Viele Ärzte - vor allem schlanke - können Dicke nicht ausstehen, weil Sie meinen diese seien selbst schuld, weil Sie nur weniger essen bräuchten. Das haben aber Studien in der Zwischenzeit widerlegt. Es genügt ein kleiner Gendefekt und es werden die falschen Fettzellen produziert, die eingelagert werden und nicht als Energie dem Körper zur Verfügung stehen. Aber solche Studien brauchen Jahre bis sie von den Krankenkassen anerkannt werden. Vielleicht war sie froh, dass sie mal Ihren Frust abreagieren konnte, weil Sie sich bei Ihnen viel Arbeit sparen konnte aufgrund umfangreicher Unterlagen.
Bellaam 10.10.2016 | 15:21
Danke, Herz1952! Ich werde Ihren Rat befolgen und mir einen Rentenberater suchen, falls ein Widerspruch nötig sein sollte. Sie sind einer der wenigen Forumsteilnehmer, die immer einen guten Rat für Hilfesuchende haben. Vielen Dank nochmal
Schorscham 10.10.2016 | 19:29
Bedenken Sie bitte, dass ein freier Rentenberater deutlich höhere Honarare verlangt als beispielsweise ein Sozialverband, wie der SoVD (www.sovd.de oder der VdK (www.vdk.de). Die dortigen Mitarbeiter sind im Regelfall genauso gut qualifiziert wie freie Rentenberater aber deutlich billiger. (Versager gibt es in ALLEN Bereichen!) Sollte Ihre Beschwerde oder ein eventueller Widerspruch allerdings unbegründet sein, kann Ihnen auch der teuerste freie Rentenberater nicht helfen., selbst wenn er noch so gut qualifiziert sein sollte. MfG
W*lfgangam 10.10.2016 | 21:53
Hallo Bella, einfache Logik: Entscheidung abwarten - Sie wissen doch noch gar nicht, wie der entscheidet/die DRV entscheidet ...könnte ja auch entgegen Ihren 'Gefühlen' positiv sein :-) Gefühlt 150 Beiträge hier für so eine einfache Frage - abwarten halt - ok, son büschen zum 'Aufbauschen' und 'Kontern' haben Sie auch beigetragen, wobei übers (unmoderierte) WE sicher der eine oder andere User einen 'Stachel' setzen und Sie zur unqualifizierten Widerrede animieren konnte *g > Ich möchte mich gerne beschweren, weiß aber nicht, ob es vorher so gut ist. Notieren Sie die Umstände / Gedächtnisverlauf der Untersuchung / was lief aus Ihrer Sicht 'schief' - UND warten Sie ab. UND bis zur Entscheidung über Ihren Rentenantrag zunächst weiterhin ruhig schlafen. 'Alarm' können Sie dann anschließend machen, wenn eine Ablehnung erfolgte. Stimmen Sie mir zu? Gruß w.
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