Hallo unbekannt13112019,
wir stehen heute 2,5 Monate vor dem Zahltag Ihrer 1. Rentenzahlung.
Insofern noch ein bisschen früh, den Hahnenkamm aufzustellen. Erste Aufregung ist geboten, wenn der Rentenbescheid in der ersten/zweiten Januar-Woche noch nicht vorliegt.
Der Antrag – statt Ende Oktober/im Rahmen der Hochrechnungsfrist von 3 Monaten, schon im Juli gestellt – war sowas von kontrapunktiv für die Sachbearbeitung!! Hätte die aufnehmende Stelle Ihnen aber auch erklären können, dass der Antrag erst mal in der 'Halde viel zu früh gestellten Anträge' versenkt wird ...just in time geht anders, bevor die Halde nachgezogen wird ;-) *)
> Außerdem sagte man mir bei der Bezirksregierung,dass meinen Arbeitsvertrag erst auflösen kann,wenn der Rentenbescheid der DRV vorliegt.
99,9 % der Antragsteller beenden ihr Arbeitsverhältnis im Rahmen einer fristgerechten Kündigung/können Ihren Arbeitsvertrag lesen ...0,1 % sind Bangebüxe und machen dahingehend nichts, nicht bis aus der zu 100 % erwarteten Rente auch ein 1000-%-Rentenbescheid wird. Ich habe schon Arbeitgeber erlebt, die dem Beschäftigten ganz deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Sie Ihre Beschäftigung bis zur fristgerechten Kündigung/Arbeitsende fortzusetzen haben – im ÖD !
Gut zu wissen auch: die DRV interessiert die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses überhaupt nicht. Tritt als Folgewirkung einer nicht rechtzeitigen Kündigung + weiterer Arbeit bis zum Vertragsende noch zu hoher Hinzuverdienst neben der Rente ein, na dann gute Nacht für die volle Rente zum anvisierten Rentenbeginn und VBL bis zum Jahresende adé /keine Teilzahlung.
> Ich brauche den Rentenbescheid dringend,um meine Betriebsrente zu beantragen.
Die VBL kann sowieso erst tätig werden, wenn die Abmeldung zum Beschäftigungsverhältnis erfolgt ist. Die Vorlage eines Antrags dahin mit Rentenbescheid kann vor dem 01.01. gar nicht bearbeitet werden. Hätte Ihnen Ihre Personalstelle auch erklären können ...
Gruß
w.
PS: Dass zudem eine kleine Panne passiert ist/fehlende Kopie nicht angekommen ...bzw. im Rahmen der Digitalisierung im 'Nirvana' abgelegt wurde - ärgerlich, aber keinen wirklichen Aufreger wert. Sie befinden sich gerade mal erst 14 Tage im Bearbeitungsmodus Ihrer Rente befinden, in den nächsten Wochen hätten Sie automatisch eine Nachfrage der DRV erhalten ;-)
*) > Ist das fair, wie die DRV mit mir umgeht?
*hüstel ...die Unfairness haben Sie leider selbst eingeleitet!