Die Monatsrente ergibt sich, wenn die persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander multipliziert werden.
Bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind bei einem Wechsel in eine anschließende Versichertenrente die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte mindestens in der bisherigen Höhe zugrundezulegen.
Da der Rentenartfaktor für eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung 0,5 beträgt, für eine Altersrente aber 1,0, ist davon auszugehen, dass Sie auf jeden Fall das Doppelte haben.
Die Hinzuverdienstgrenzen - wie im Beitrag von ... angesprochen- sind natürlich auch bei einer Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu beachten.