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Experten-Antwort

Besitzschutz BU Rente

von Bernd18.12.2010 | 18:16
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Ich bekomme unbefristet eine halbe EM Rente wegen BU seit 1996. Ich kann jetzt mit 60 Jahren in die Altersrente wechseln, weil ich vor 2003 einen ATZ Vertrag abgeschlossen hatte, den ich wegen Krankheit nicht antreten konnte. Meine Rente müßte doch wegen Besitzschutz §88SGB VI genau das doppelte von meiner jetzigen BU Rente betragen. Stimmt das so?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Wegen des Besitzschutzes aus § 88 SGB VI erhalten Sie jedoch mindestens die persönlichen Entgeltpunkte wie bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Aufgrund des doppelt so hohen Zugangsfaktors wird die nachfolgende Altersrente daher doppelt so hoch ausfallen wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

2. Zu beachten ist jedoch, dass die Nettorente zum 01.01.2011 wegen des erhöhten KV-Beitrages sinken kann.

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4 Antworten

Berndam 19.12.2010 | 16:25
Entschuldigung, die teilweise EM Rente wegen BU bekomme ich seit nov. 2006.
zeldaam 19.12.2010 | 15:39
Hallo Bernd, zunächst wäre zu klären, welche Rente Sie tatsächlich erhalten. Sie schreiben dass Sie eine „halbe EM- Rente wegen BU seit 1996“ erhalten. Meinen Sie a) eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit oder b) eine Berufsunfähigkeitsrente ? Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit gibt es erst seit dem 01.01.2001. Die Rente kann damit frühestens am 01.01.2001 begonnen haben. Da der „Rentenartfaktor“ dieser Rente 0,5 beträgt, der einer Altersrente aber 1,0 , könnte Ihre Rechnung in etwa zutreffen. Da Sie aber von einer Berufsunfähigkeit seit 1996 und einer BU-Rente schreiben, kann es sich auch um eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (nach dem Recht bis zum 31.12.2000) handeln. Sie ist daran u.a. daran zu erkennen, dass die Rente vor 2001 begann. Der Rentenartfaktor beträgt für diese Rente 0,6667, somit wäre die Altersrente nach Ihrer Berechnung nur um etwa 1/3 höher als die jetzige Rente. Ihre nicht angetretene ATZ hat übrigens mit den Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wenig zu tun. Sofern Sie diese anstreben. Nur für einen etwaigen Vetrauensschutz könnte der ATZ- Vertrag von Bedeutung sein. Bitte teilen Sie daher mit, welche Rente Sie tatsächlich erhalten. MfG zelda
zeldaam 19.12.2010 | 19:25
Hallo Bernd, Ihre Vermutung, dass die Altersrente doppelt so hoch ist, wie Ihre teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit stimmt „in etwa“. Tatsächlich wird aber nicht einfach Ihre jetzige Rente verdoppelt, sondern Ihr Versicherungskonto nach den aktuellen Rechtsvorschriften geklärt und die sogenannten Entgeltpunkte ebenso neu ermittelt. Dabei können mehr oder aber auch weniger Entgeltpunkte als bei der Berechnung Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berechnet werden. Zusätzlich ist noch zu beachten, dass Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung um Abschläge gemindert wurde. Ebenso werden die Entgeltpunkte, die noch nicht bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt wurden, bei der Altersrente Abschlägen unterzogen werden. (Ich vermute mal, dass Sie keinen Vertrauensschutz haben). Wegen des Besitzschutzes aus § 88 Absatz 1 SGB VI behalten Sie jedoch insgesamt MINDESTENS die persönlichen Entgeltpunkte wie bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Aufgrund des doppelt so hohen Zugangsfaktors (1,0 statt 0,5) sollte die Bruttoaltersrente daher MINDESTENS doppelt so hoch ausfallen wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie kann jedoch auch (wenn auch selten) höher ausfallen. Allerdings beachten Sie bitte, dass die Nettorente derzeit (bei allen krankenversicherungspflichtversicherten Rentnern) zum 01.01.2011 wegen des erhöhten KV- Beitrages sinkt. Wenn Sie einen genauen Betrag wissen wollen, können Sie eine Rentenauskunft / Probeberechnung für Rentenbezieher bei Ihrem Rentenversicherungsträger genau abgestimmt auf den beabsichtigten Rentenbeginn beantragen. Dann wird Ihr Versicherungskonto gleich wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Dies sollte dann auch die Bearbeitungsdauer beim nächsten Rentenantrag verkürzen. MfG zelda
Berndam 20.12.2010 | 09:37
Wer kann mir helfen, auf Rückfrage bei der DRV wurde mir gesagt, es könne nicht sein, daß ich die doppelre Rente erhalte. Dieses solle ich nachweisen. Was kann ich tun?
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