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Experten-Antwort

Besitzschutz Entgeltpunkte

von Wolfgang5126.11.2010 | 18:50
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 1997 eine echte BU-Rente (2/3) und bin zu 50% schwerbehindert. Zum 1.März 2011 könnte ich die Altersrente mit 60 Jahren beantragen. Kommen die 10,8% Abschlag zum tragen, oder habe ich einen Besitzschutz auf die persönlichen Entgeltpunkte? Für Literaturhinweise wäre ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang51,

zelda hat Ihnen schon richtig geantwortet.

Ich würde Ihnen aber auch empfehlen, sich einfach die zu erwartende Rentenhöhe beim Rentenversicherungsträger ausrechnen zu lassen und die dann vielleicht noch auftretenden Fragen im Auskunfts- und Beratungsdienst zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 26.11.2010 | 19:21
Da Sie vor dem 16.11.2000 bereits berufsunfähig waren, haben Sie bei der Altersrente für Schwerbehinderte keinen Abschlag; ich setzte voraus, dass Sie die Zugangsvoraussetzung 35 Versicherungsjahre erfüllen. M.E. benötigen sie doch keine Literaturhinweise - schreiben Sie doch den RV Träger an und verlangen eine Vorberechnung der ab 60 zu erwartenden Altersrente.
-_-am 26.11.2010 | 19:30
Ein geminderter Zugangsfaktor kann sich nur ergeben, wenn die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. die Erziehungsrente nach dem 31.12.2000 beginnt. Für Erwerbsminderungsrenten, die nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht gewährt wurden und somit vor dem 01.01.2001 beginnen (Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit) beträgt der Zugangsfaktor stets 1,0. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte einer anschließenden Versichertenrente mindestens in der bisherigen Höhe zugrunde zu legen, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Dort Beispiel 3: Versicherte, geb. 15.05.41, bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente seit 01.07.2000 in der Rente sind enthalten 30,0000 persönliche Entgeltpunkte Anspruch auf Frauenaltersrente besteht ab 01.06.2001 aus den rentenrechtlichen Zeiten ergeben sich 30,2000 Entgeltpunkte Da kein Vertrauensschutz nach § 237a Abs. 3 SGB 6 besteht, ist der Zugangsfaktor zu mindern auf 0,9490. Lösung: Von den bei der Berechnung der Altersrente aus rentenrechtlichen Zeiten stammenden 30,2000 Entgeltpunkte müssen 30,0000 nach § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB 6 zur Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte mit dem bisherigen Zugangsfaktor 1,0 und nur 0,2 Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor 0,9490 multipliziert werden. Es ergeben sich damit 30,1898 persönliche Entgeltpunkte, so dass sich kein Besitzschutz der bisherigen 30,0000 persönlichen Entgeltpunkte nach § 88 SGB 6 ergibt.
KSCam 26.11.2010 | 19:23
... Sie sind ja nicht vor dem 17.11.1959 geboren und daher ist die AR nicht abschlagsfrei.
Trompeterinam 26.11.2010 | 20:17
Also ich schließe mich Anita an. Auch dem Usernamen nach ist der Autor des Artikels vor dem 17.11.1959 geboren, nämlich 1951. Und das er 2011 60 wird passt dann ja auch wieder :) Also hat er den Vertrauensschutz doch erfüllt.
zeldaam 26.11.2010 | 21:12
Hallo Wolfgang 51, ich nehme mal an, dass Sie entweder im Februar 1951 oder am 01.03.1951 geboren sind. Somit vollenden Sie spätestens mit Ablauf des 28.02.2011 das 60. Lebensjahr. Sofern Sie dann noch die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (dazu zählen alle rentenrechtlichen Zeiten) und schwerbehindert sind (mindestens 50 % ), können Sie ab dem 01.03.2011 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Sie müssen aber die Hinzuverdienstgrenzen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einhalten, für eine Vollrente sind die 400 Euro monatlich. Allerdings gilt für Sie der Vertrauensschutz leider nicht mehr, da Sie nicht vor dem 17.11.1950 geboren sind. (§ 236 a SGB 6 Absatz 4 --> Sie sind in diesem Sinne somit leider einige Monate zu jung.) Das reguläre Renteneintrittsalter für Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren sind , ist bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen das 63. Lebensjahr. Somit entsteht bei Versicherten, die keine andere Rente vorher beziehen und keinen Vertrauensschutz für diese Rente geltend machen können, ein Abschlag von 10, 8 Prozent. Für Ihre Altersrente würde sich eine Art Mischkalkulation ergeben: Die Berechnung der Altersrente setzt sich aus sogenannten 1) Entgeltpunkten, die bereits bei der BU- Rente berücksichtigt wurden und 2) Entgeltpunkten, die noch nicht Grundlage der Berechnung der BU- Rente waren zusammen. Erstere Entgeltpunkte enthielten keine Abschläge, diese werden so in die Altersrente übernommen. Die Entgeltpunkte, die noch nicht bei der BU- Rente berücksichtigt wurden, entstehen z.B. aus Beiträgen z.B. aus Krankengeld, die nach dem Monat des sogenannten Leistungsfalls der BU- Rente lagen. Diese Entgeltpunkte werden um den Abschlag von 10, 8 % gemindert (Rentenrechtlich korrekt: mit dem Zugangsfaktor 0,892 multipliziert). Aus der Summe beider Entgeltpunkt“arten“ wird dann Ihre Altersrente berechnet. Geringer als die BU- Rente kann die Altersrente jedoch nicht werden, in Ihrem Fall vermutlich sogar höher, da der sogenannte Rentenartfaktor bei der Altersrente 1,0 statt der 0,6667 bei der BU- Rente ist (das meinten Sie vermutlich mit 2/3). Nachlesen können Sie die Voraussetzungen insbesondere in § 236 a des SGB VI und zum Zugangsfaktor der § 77. Hier ist der Link zum § 236 a : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html Allerdings wäre die komfortabelste und auch sicherste / genaueste Lösung , eine Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Wenn Sie das Ergebnis haben, können Sie entscheiden, ob Sie die Altersrente beantragen wollen. Gegebenenfalls kommt die Rentenversicherung auch von sich aus auf Sie zu (meist ein maschinelles Schreiben ohne Unterschrift.) MfG zelda
Wolfgang51am 09.12.2010 | 06:39
Vielen Dank für die wirklich fundierten Auskünfte. Ich lasse mir jetzt die Rente ausrechnen.
Wolfgang Emmeam 24.02.2011 | 19:58
Hurra. Nun habe ich endlich die Auskunft der Rentenversicherung erhalten. Die Antworten hier im Forum waren absolut richtig! Vielen Dank
Anitaam 26.11.2010 | 19:53
Jemand, der im Jahr 2011 60 wird, dürfte Jahrgang 1951 sein, oder hab ich da nen Denkfehler?
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