Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Besondere Beitragszahlung zum Ausgleich von Abschlägen: wann zahlen?

von MW05.11.2019 | 17:27
49 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich erwäge als Schwerbehinderter zum 1.12.20 mit Abschlag (10,8 %) in Rente zu gehen. Es gibt ja die Möglichkeit, durch besondere Beitragszahlung auf Antrag den Abschlag "auszugleichen". Bis wann müsste die Zahlung dieser Beitragszahlung aus rentenrechtlicher Sicht spätestens erfolgen (bis zum 30.11.20)? Steuerlich wäre es ja u.U. günstig, die Zahlung auf 2019 und 2020 aufzuteilen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MW,

unter steuerlichen Gesichtspunkten macht es sicherlich Sinn die Beiträge zum Ausgleichen der Rentenabschläge dann einzuzahlen, wenn Sie die höchsten Einkünfte verbuchen und das ist in der Regel dann, wenn Sie noch Arbeitsentgelt erzielen. Wenn Sie in diesem Jahr noch Beiträge einzahlen möchten und die Anfrage noch nicht gestellt haben, sollten Sie schnellstmöglich die Vordrucke V0210, V0211 und V0300 an den zuständigen Rententräger senden. Sie haben auch die Möglichkeit die Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter einzuzahlen, aber nur, wenn Sie dann auch die Rente beziehen für die Sie die Auskunft zum Ausgleich der Rentenabschläge angefordert haben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

KSCam 05.11.2019 | 17:38
Wenn Sie die Dezemberrente 2020 pünktlich am 31.12.2020 auf dem Konto haben wollen sollte die Nachzahlung spätestens im Sept/Okt. 2020 erledigt sein. Wollen Sie das Geld auf 2 Jahre verteilen (wg der Steuer) dann wird es höchste Zeit, sofern Sie den entsprechenden Antrag noch nicht gestellt haben. Ist der Antrag bereits gestellt und bewilligt, überweisen Sie einen Teil noch in diesem Jahr, den Rest spätestens im nächsten September.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026