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Experten-Antwort

besonders langjährig: trotzdem wird der Abschlag auf Regelaltersgrenze gerechnet?

von Harald Zwo21.10.2019 | 08:20
140 Ansichten
7 Antworten

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Das verstehe ich nicht: Die Tage konnte ich mein 40-jähriges Dienstjubiläum feiern (mit Alter 57). Mit Alter 62 werde ich dann meine 45 Beitragsjahre erreicht haben und gelte gem. der Beschreibung als "besonders langjährig Versicherter". Die Regelaltersrente beginnt mit Alter 66 + 8 Monate. Lt. Website darf ich abschlagsfrei mit 64 + 8 Monaten in den Ruhestand gehen (da besonders langjährig versichert). Möchte ich aber nun mit 63 in Rente gehen, muss ich Abschläge für 44 Monate in Kauf nehmen (13,2%), also berechnet bis zur regulären Altersrente mit Eintritt 66 + 8. Ich hätte erwartet, dass die Abschläge in meinem Fall die Differenz zwischen 63 und dem frühestmöglichen Renteneintrittsdatum sind, zu dem ich ohne Abschläge in Rente gehen kann. Also die Zeit zwischen 63 und 64 + 8, macht in Summe 20 Monate = 6,0 % Abschlag. Kann mir das jemand erklären, bitte? Vielen Dank im Voraus! Harald Zwo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2019 | 09:30

Hallo Harald zwo,

die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" ist leider nur zu dem gesetzlich bestimmten Alter möglich - bei Ihrem Geburtsjahrgang also mit 64 Jahren und 8 Monaten. Die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen gibt es bei dieser Rente nicht.

Mit 63 Jahren haben Sie damit nicht alle Voraussetzungen dieser Rentenart erfüllt (zwar die Wartezeit, aber eben nicht das erforderliche Alter). Zu diesem Zeitpunkt erfüllen Sie aber die Voraussetzungen für die "Altersrente für langjährig Versicherte". Diese erfordert 35 Jahre Beitragszeiten und beginnt ohne Abschläge zum gleichen Zeitpunkt wie eine Regelaltersrente. Man kann diese Rentenart aber vorzeitig mit Abschlägen frühestens ab 63 in Anspruch nehmen. Der Abschlag berechnet sich dann aber nach den Daten "innerhalb" dieser Rentenart - also zwischen 63 und Regelaltersgrenze.

6 Antworten

oder soam 21.10.2019 | 08:43
Wunsch und Wirklichkeit passen nicht immer zusammen. Die Altersrente für 'besonders langjährig' Versicherte wurde zum 01.01.2012 als eigenständige Rentenart mit eigenen Zugangsvoraussetzungen eingeführt. Die 45-Jahre als 'Vertrauensschutz' in den anderen Altersrentenarten gibt es seit rund 20 Jahren nicht mehr! Immerhin profitieren Sie mit Jg. 1962 ja noch von der Absenkung des Zugangsalters: 64 Jahre und 8 Monate statt eigentlich 65 Jahre. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch auf 'Altersteilzeit' an - evtl. können Sie so den Weg zur abschlagsfreien Altersrente leichter gehen.
Harald Zwoam 22.10.2019 | 08:30
Vielen Dank für die Aufklärung. Ist (leider) nicht in meinem Sinne, aber das sind Gesetze und Regelwerke nicht immer. Nochmals Danke. Harald Zwo
Peteram 22.10.2019 | 16:53
Ziel in deinem Fall muss sein die Abschläge mit möglichst wenig Aufwand weg zu bekommen. Fakt ist Abschläge gibt es dann wenn du nicht mehr in der Pfichtrentenversicherung bist, d.h. mach einen Minijob in welchem du in die Rente einzahlst und mach die Jahre bis zur abschlagsfreien Rente auf Privatier (So viel Geld sollte Cash eigentlich übrig sein um die 3-4 Jahre zu Überbrücken). Dann hast du noch zusätzich dein Einkommen vom Minijob, bist komplett Versichert, arbeitest sehr wenig und als nebeneffekt bekommst Abschlagsfreie Rente. So ist auch mein Plan, diesen habe ich letztens in einer Beratungsstelle durchgesprochen.
Peteram 23.10.2019 | 17:30
Verrechnet habe ich mich da nicht. Alles kommt auf die Ausgaben im Alter an, brauche ich 4000,00 monatlich, oder komme ich mit 1000,00€ zurecht? Welcher Lebenstandard soll finanziert werden? Vielleicht zahlt eine meiner Versicherungen mit 60 Jahren eine mtl. Rente oder ich habe entsprechend Erträge bei anderen Kapitalanlagen, wodurch der Überbrückungsbetrag ganz oder teilweise gedeckt wird? -- Wenn ich weniger Jahre Arbeiten möchte, muss ich eben mit meinem Vermögen überbrücken, daran führt kein Weg dran vorbei. Wie immer beim Thema Altersvorsorge gilt es jedem seine eigene Situation zu betrachten. Was bei mir lukrativ ist, kann bei dir schon ganz anders aussehen. Ich wollte damit nur einen Denkanstoß geben, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen.
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