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Zur Experten-Antwort springenHallo Harald zwo,
die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" ist leider nur zu dem gesetzlich bestimmten Alter möglich - bei Ihrem Geburtsjahrgang also mit 64 Jahren und 8 Monaten. Die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen gibt es bei dieser Rente nicht.
Mit 63 Jahren haben Sie damit nicht alle Voraussetzungen dieser Rentenart erfüllt (zwar die Wartezeit, aber eben nicht das erforderliche Alter). Zu diesem Zeitpunkt erfüllen Sie aber die Voraussetzungen für die "Altersrente für langjährig Versicherte". Diese erfordert 35 Jahre Beitragszeiten und beginnt ohne Abschläge zum gleichen Zeitpunkt wie eine Regelaltersrente. Man kann diese Rentenart aber vorzeitig mit Abschlägen frühestens ab 63 in Anspruch nehmen. Der Abschlag berechnet sich dann aber nach den Daten "innerhalb" dieser Rentenart - also zwischen 63 und Regelaltersgrenze.
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