Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Besonders langjährig versichert -Abschlagszeiten

von Otto20.10.2011 | 12:33
2082 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Keine Frage in dem Sinne, aber es ärgert mich halt: Ich, Jahrgang 1951,werde Ende des nächsten Jahres 45 Jahre pflichtversichert sein. Würde ich noch bis zu meinem 65. Lebensjahr arbeiten, könnte ich dadurch ohne weitere Abschläge in Rente gehen, die 5 zusätzlichen Monate für meinen Jahrgang blieben mir also erspart. Ich beabsichtige aber, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, dann werden mir allerdings nicht 24 x 0,3% abgezogen, sondern 29 x 0,3%. Hat das der Gesetzgeber nicht bedacht oder ist das Absicht? Ich empfinde das jedenfalls als nicht in Ordnung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie eingangs geschrieben haben, handelt es sich bei Ihrem Eintrag nicht um eine Frage.

Fakt ist jedoch, dass die Rentengesetze des SGB VI bei den verschiedenen Rentenarten bei derselben Person unterschiedliche Zeitpunkte für einen frühestmöglichen Altersrentenbeginn ohne Abschläge vorsehen. Da die Abschläge für die jeweiligen Rentenarten bei der Berechnung der ggf. in Kauf zu nehmenden Abschläge immer von dem Zeitpunkt des für die jeweilige Rentenart maßgebenden frühestmöglichen Rentenbeginns ohne Abschläge ermittelt werden, ergeben sich für die unterschiedlichen Renten unterschiedlich hohe Prozentsätze der Abschläge.

Weiterhin ist festzuhalten, dass die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze (die bislang bei 65 Jahren liegt bzw. lag) auf letztlich 67 Jahre lange nach den bereits festgelegten Anhebungen der Altersgrenzen der anderen vorgezogenen Renten eingeführt wurde, demzufolge der Gesetzgeber sehr wohl um den Umstand der sich in unterschiedlicher Höhe ergebenden Abschlags-Prozentsätze bei den einzelnen Renten weiß.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

DarkKnnight RVam 20.10.2011 | 13:31
Hallo Otto, schön, dass Sie dieses Thema mal ansprechen. Aus meiner Sicht ist dieser Sachverhalt auch für den "normalen Bürger" nicht nachzuvollziehen. Da kann man mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, also nichts anderes als bisher, geht man aber eher, bemisst sich der Abschlag ausgehend von der angehobenen Regelaltersgrenze. Ob der Gesetzgeber wirklich daran gedacht hat, dass dies zu Verwirrungen führen kann, glaube ich nicht. Leider habe ich bereits mehrfach verwunderte Versicherte gesehen, die vor der Aufklärung der Meinung waren, dass sich der Abschlag ausgehend von 65 ermittelt, weil sie ja 45. Jahre Pflichtbeiträge haben.
Ottoam 20.10.2011 | 15:32
Zitat von DarkKnnight RV anzeigenausblenden
Ich habe das auch zunächst geglaubt, da mir das plausibel erschien: Entweder habe ich nach 45 Jahren Pflichtbeiträgen den Ansprüchen der Gesetzgeber an eine abschlagsfreie Rente genügt oder eben nicht. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Vielleicht geht man auch ganz einfach davon aus, dass sowieso nicht allzu viele Arbeitnehmer vor ihrem 65. Geburtstag 45 Pflichtversicherungsjahre erfüllt haben?
Moonam 20.10.2011 | 16:11
Diese Regelung ist wirklich ein absolutes Ärgernis. Noch betrifft es ja keinen. Aber wenn dann einer auch nur einen Monat eher geht hat er erhebliche Abzüge. Hoffentlich klagt dann jemand gegen diesen Abzug.
Stefam 20.10.2011 | 18:30
Wenn man die 45 jahre richtig einordnet , dann wird es klarer. Es gibt eben nicht nur eine Altersrente. Nein es gibt verschiedene Altersrenten mit verschiedenen Voraussetzungen. Die Rente für besonders langjährige Versicherte hat somit überhaupt gar nix mit der Rente für langjährig Versicherte zu tun. Da es sich um zwei völlig unterschiedliche Ansprüche handelt, gelten auch unterschiedliche Voraussetzungen. Allein die Rente für besonders langjährig Versicherte wird 2-3 Mrd jährlich kosten (was ungerecht ist, wenn man bedenkt dass jemand der in 44 Jahren die exakt gleichen Beiträge eingezahlt hat (etwas mehr verdient) weniger Rente bekommt wie einer der die 45 Jahre erreicht. ) , da wollte es sich der Gesetzgeber nicht leisten auch noch für andere Rentenarten eine Bevorzugung von besonders langjährig versicherten einzuführen.
Döner macht schöneram 20.10.2011 | 22:03
Abschlag, Abschlagszeiten mit die Lieblingswörder der DRV!
Schadeam 20.10.2011 | 23:11
Wir verlieren mal wieder den Sinn des Forums aus den Augen und scheinen zu vergessen, dass nicht die DRV sondern die Politik die Gesetze macht. Dieses Forum dient nicht der politischen Diskussion über Sinn und Unsinn bestehender Gesetze - gute Nacht.
mir: "Dumm" und "Beute"" haben geheiratet und einen Doppelnamen gewählt!am 21.10.2011 | 01:09
Ihr "Wörderbuch" hat einen Setzfehler! DRV = Deutscher ReiseVerband http://www.drv.de Der Deutsche ReiseVerband ist der drittgrößte Verband der Reisebranche weltweit und die führende Interessenvertretung aller Unternehmen der Reisebranche in Deutschland. Die gesetzlichen Bestimmungen werden in Deutschland aber von dem demokratisch gewählten Parlament, das sich "Deutscher Bundestag" nennt, vorgegeben. Davon haben Sie sicherlich noch nie gehört, oder?
DarkKnight RVam 21.10.2011 | 07:46
@Stef: Nach Auffassung des BSG gibt es nur einen Anspruch auf Altersrente! Wie die dann heißt, spielt keine Rolle!
öhaam 21.10.2011 | 08:08
Zitat von Otto anzeigenausblenden
Da es früher eine 45-Jahre-Regelung als Vertrauensschutz gab (vorzeitige AR mit weniger bzw. keinem Abschlag) war dem Gesetzgeber die Wortwahl und Schaffung einer eigenständigen Rentenart wohl bewusst! Die heute rentennahen Jahrgänge spüren verständlicherweise eine gewisse Verbitterung darüber - richtig greifen wird das Ganze ja erst, wenn man (oder Frau) mal mit 65 statt 67 ungekürzt in Altersrente geht ... so die heutige Rechtslage dann noch gilt!
Ahaam 21.10.2011 | 11:56
Guten Tag, in diesem Zusammenhang wäre es "GEIL",wenn der deutsche Michel seine Kappe abziehen würde und sich wie die Griechen oder Franzosen oder oder auf der Starsse eine blutige Nasen für sein Recht holen würde.Aber es ist in diesem unserem Lande immer noch bequemer sein Maul zu halten.
Ahaam 21.10.2011 | 12:00
Zitat von mir: "Dumm" und "Beute"" haben geheiratet und einen Doppelnamen gewählt! anzeigenausblenden
Abschlag, Abschlagszeiten mit die Lieblingswörder der DRV!
Ihr "Wörderbuch" hat einen Setzfehler! DRV = Deutscher ReiseVerband http://www.drv.de Der Deutsche ReiseVerband ist der drittgrößte Verband der Reisebranche weltweit und die führende Interessenvertretung aller Unternehmen der Reisebranche in Deutschland. Die gesetzlichen Bestimmungen werden in Deutschland aber von dem demokratisch gewählten Parlament, das sich "Deutscher Bundestag" nennt, vorgegeben. Davon haben Sie sicherlich noch nie gehört, oder?
Hi, welche Drogen nimmst Du?
Blasiusam 24.10.2011 | 18:52
Zitat von Aha anzeigenausblenden
Ihr "Wörderbuch" hat einen Setzfehler! DRV = Deutscher ReiseVerband http://www.drv.de Der Deutsche ReiseVerband ist der drittgrößte Verband der Reisebranche weltweit und die führende Interessenvertretung aller Unternehmen der Reisebranche in Deutschland. Die gesetzlichen Bestimmungen werden in Deutschland aber von dem demokratisch gewählten Parlament, das sich "Deutscher Bundestag" nennt, vorgegeben. Davon haben Sie sicherlich noch nie gehört, oder?
Hi, welche Drogen nimmst Du?
Kennst du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis? Schon mal gehört, daß Recht haben noch nicht heißt, daß man auch Recht bekommt. Kennst du den Ausdruck "Vetternwirtschaft". Du lebst wohl im Elfenbeinturm, du Träumer?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026