Besonders langjährig versichert und schwerbehindert

von
Federica

Hallo an alle,

Bin Grad am durchforsten der renten Unterlagen, komm aber nicht wirklich weiter.

Bin Jahrgang 69 und schwerbehindert
Mit versicherungspflichtig und berücksichtigungszeiten komm ich mittlerweile auf knapp über 45 jahre.

Die drv hat mir mitgeteilt, dass ich zum 1.3.22 Mit entsprechenden Abzügen in rente gehen können.

Wird dann die besonders langjährige Versicherung gar nicht mitberücksichtigt?

von
_ich

Irgendwo müsste sich in Ihrem Beitrag ein Zahlendreher befinden.

Sofern Sie 1969 geboren wurden, könnten Sie entweder

- die Altersrente für schwerb. Menschen
ab 62: also 2031 mit Abschlag oder
ab 65: also 2034 ohne Abschlag

oder

- die Altersrente für besonders langj. Versicherte
ab 65: also 2034 ohne Abschlag

beantragen.

Ja, Sie haben Recht, das ist der gleiche Rentenbeginn, der auch aufgrund der Schwerbehinderung möglich wäre.

von
KSC

Ab Jahrgang 58 sind die AR für Schwerbehinderte und die AR für besonders langj. Versicherte zum gleichen Beginn abschlagsfrei.
Somit spielen für schwerbehinderte Menschen ab Jg 58 die 45 Jahre keine Rolle, denn wer 45 Jahre hat auch die 35 Jahre die der Schwerbehinderte braucht.

Jg 69 und Rente ab 2022 kann aber nicht sein - da ist der Jg 69 erst 53 Jahre alt......:)

von
_ich

Falls Sie im Dezember 1959 geboren wurden,

wäre der Rentenbeginn
aufgrund Schwerbehinderung: 61 Jahre + 2 Monate: 01.03.2022 mit Abschlag
oder 64 Jahre und 2 Monate: 01.03.2025 ohne Abschlag

wg. der 45 Jahre
64 Jahre und 2 Monate: 01.03.2025 ohne Abschlag.

Und auch hier ist der abschlagsfreie Rentenbeginn jeweils der 01.03.2025

von
Ned

Zitiert von: Federica

Hallo an alle,

Bin Grad am durchforsten der renten Unterlagen, komm aber nicht wirklich weiter.

Bin Jahrgang 69 und schwerbehindert
Mit versicherungspflichtig und berücksichtigungszeiten komm ich mittlerweile auf knapp über 45 jahre.

Die drv hat mir mitgeteilt, dass ich zum 1.3.22 Mit entsprechenden Abzügen in rente gehen können.

Wird dann die besonders langjährige Versicherung gar nicht mitberücksichtigt?

Hallo,

ich kann mich da "von_ich" anschließen. Sie meinten bestimmt 1.3.2032
Sie sind ja ja erst 47 Jahre jung.

Mfg

von
Federica

Entschuldigung, das war ein tippfehler: bin Jahrgang 60!

von
Federica

Entschuldigung, das war ein tippfehler: bin Jahrgang 60!

von
Rechnen

Zitiert von: Federica

"...komm ich mittlerweile auf knapp über 45 jahre....

...und das soll wohl 35 Jahre heißen?? Oder haben sie wirklich mit ca.56/57 Jahren schon 45Jahre Versicherungszeiten voll? ;-)

von
Federica

Das sind beitragszeiten und berücksichtigungsteiten

von
Federica

Das sind beitragszeiten und berücksichtigungsteiten

von
W*lfgang

Hallo Federica,

na, inzwischen hätten Sie den Beitrag von KSC ja mal lesen/würdigen können, dass es bereits ab Jg. 58 unbedeutend ist, ob Sie über die 45 Jahre oder die 35 + Gdb50 in die abschlagsfreie Altersrente zum _selben_ Zeitpunkt/ 64+4 gehen können. Jeder Beginn davor ist für die Altersrente nach 45 Jahren irrelevant - dann befinden Sie sich wieder in der AR für schwerbehinderte Menschen/die 3 Jahre früher möglich ist, aber dann Abschläge bis zu 10,8 % hat/bei Beginn mit 61+4 - und ja, dann bzw. vor 64+4 sind die 45 Jahre bei dieser Rente völlig Wumpe.

Wenn Sie weiterhin Zweifel haben/nicht so richtig durchblicken, dann lassen Sie sich das in der nächsten Beratungsstelle mal erklären.

Gruß
w.

von
Federica

Sie sind, vorsichtig ausgedrückt, leicht unverschämt, lieber Wolfgang. Wer sagt Ihnen denn, dass ich nicht gelesen habe. Der Ton macht die Musik!

Und wenn ich beitrags- und berücksichtigungszeiten mit einbeziehen, dann komm ich trotz meines Alters eben auf über 45 jahre!

von
Lisa

Hallo Frederica,
wo ist Wolgang unverschämt,sehe es gerade nicht?
Allerdings frage ich mich wie sie auf 45 Jahre
bei Jahrgang 1960 kommen können.
Selbst Jahrgang 1960 ,ab 15.Lebensjahr durchgängig im Arbeitsverhältnis ,2 Kinder und bis jetzt 41 Jahre.
Vielleicht liegt ja meinerseits auch Denkfehler vor.
LG

von
GroKo

Zitiert von: Federica

Sie sind, vorsichtig ausgedrückt, leicht unverschämt, lieber Wolfgang. Wer sagt Ihnen denn, dass ich nicht gelesen habe. Der Ton macht die Musik!

Und wenn ich beitrags- und berücksichtigungszeiten mit einbeziehen, dann komm ich trotz meines Alters eben auf über 45 jahre!


"trotz meines Alters eben auf über 45 jahre!"
Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.

Experten-Antwort

Für Jahrgang 1960 gilt grundsätzlich folgendes:

Frühester Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag von 10,8 Prozent:

61 Jahre + 4 Monate

Rentenbeginn ohne Abschlag (Altersrente für schwerbehinderte Menschen / Altersrente für besonders langjährig Versicherte):

64 Jahre + 4 Monate

von
W*lfgang

Zitiert von: Federica
Sie sind, vorsichtig ausgedrückt, leicht unverschämt, lieber Wolfgang.
Federica,

gern, wenn es zu 'scharf' von mir formuliert war, nehme ich es (ungern ;-)) zurück. Ich gönne mir diese kleinen 'Rüpeleien' - und, wissen Sie was? ...es fördert das eigene Denkvermögen und bringt dann doch einen Aha-Effekt/“hätte ich ja auch drauf kommen können“.

Wenn Sie sich dennoch gekränkt fühlen, sorry dafür liebe Federica - ich denke, wir verstehen uns beim 2. Blick/Nachlesen schon viel besser :-)

Gruß
w.

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