Zitiert von: Hoppe
Die Erklärung auf dieser Seite ist wohl dann falsch?
http://www.ihr-rentenplan.de/html/rente_mit_63_ohne_abzuege_voraussetzungen.html
Nein, aber missverständlich. Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.
Die Altersgrenze der Altersrente hängt vom Geburtsjahr ab. Wurden Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können diese Altersrente aber auch mit einem Abschlag von 7,2 Prozent ab 63 in Anspruch nehmen.
Wurden Sie nach 1948 und vor 1964 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem (höheren) Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.
Schauen Sie einmal in die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung auf Seite 11 / 12, dann wird es sicher verständlicher:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine eigene Rentenart. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen. Siehe Seite 10 der genannten Broschüre und unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/03_leistungen/03_rente_wegen_alters/rente_besonders_langjaehrig_versicherte/rente_besonders_langjaehrig_versicherte.html