Hallo Thomas,
soweit Sie bis spätestens 31.12.2032 eine Versicherungszeit von 45 Jahren erreichen, wären die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.01.2033 prinzipiell gegeben. Welche Zeiten für die Anspruchsvorraussetzung von 45 Jahren im Einzelnen berücksichtigt werden, können Sie der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ entnehmen (hier ab Seite 10), welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=5
herunterladen können.
Bezüglich der zuletzt ausgeübten Beschäftigung gibt es für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ im Übrigen keine gesetzlichen Einschränkungen. Insoweit wäre es also grundsätzlich auch möglich, zuletzt vor dem Rentenbeginn eine Altersteilzeitbeschäftigung auszuüben.