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Besonders langjährig Versicherte -

von Christin12.10.2018 | 11:19
93 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebes Expertenteam, ich bin 1958 geboren und gehöre, da ich bereits mit 15 angefangen habe zu arbeiten, zu den besonders langjährig Versicherten. Ich könnte somit nach der Tabelle mit 63 und 12 Monaten - also mit 64 - abschlagsfrei in Rente gehen. In einem Forum habe ich gelesen, dass früher die Möglichkeit bestand, dass sollte man mit 63 bereits gehen wollen und dann die Regelung des langjährig Versicherten zum Tragen kommt, man den fehlen Betrag für dieses eine Jahr zuzahlen kann. Gibt es diese Möglichkeit heute auch noch? Vielen Dank für eine Antwort. Christin

5 Antworten

senf-dazuam 12.10.2018 | 12:51
Hallo Christin! Bitte nicht die beiden unterschiedlichen renten durcheinanderwerfen. Wenn Sie mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen können ... prima. Wenn Sie bereits mit 63 vorzeitig in Rente gehen wollen, dient als Bezugsrahmen zum Abschlag nicht die Altersgrenze von 64. Sofern keine besonderen Vertrauensschutzregelungen greifen, können Sie (Jahrgang 58) diese Rente abschlagsfrei mit 66 Jahren erhalten. Somit sind 36 Monate vorher 10,8 % Abschlag enthalten. Diesen Abschlag können Sie jedoch durch eine Sonderzahlung ausgleichen (siehe § 187a SGB VI). Lassen Sie sich dazu beraten und von der DRV den nötigen Betrag ausrechnen.
-am 12.10.2018 | 14:01
Hallo Christin, senf-dazu hat schon richtig geantwortet: Wollen Sie die Altersrente die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, hat diese Rente einen Abschlag. Diesen Abschlag können Sie ausgleichen oder zumindest mindern, wenn Sie eine Sonderzahlung nach § 187a SGB VI leisten. Diese Regelung besteht auch immer noch. Lassen Sie sich bei Interesse von Ihrem Rentenversicherungsträger hierzu eine individuelle Auskunft über die Höhe der Sonderzahlung erstellen.
W*lfgangam 12.10.2018 | 20:05
Hallo Christin, damit Sie eine Ahnung habe, von welchen Nachzahlungsbeträgen wir hier reden, nehmen Sie nur Ihr persönliches Jahreseinkommen /Ihren + den AG-Beitrag und den daraus resultieren mtl. Brutto-Rentenzuwachs /was 'kostet' mich das/was bringts jetzt schon MIT dem AG-Beitrag zusammen. Beispiel: Durchschnittseinkommen als Grundlage, aktuell 37873 EUR jährlich. - Gesamtbeitrag 18,6 % = 7.044 EUR - mtl. Rentenzuwachs daraus = 32,03 EUR - vor Abschlag, vor Abzug KV/PV, vor Steuern auf die Rente Der Nachzahlungsbetrag wird vom Verhältnis her noch ein klein wenig höher ausfallen aufgrund der Berechnungsmodalitäten – und 10,8 % Abschlag geht irgendwo in 200+ Im Detail ist natürlich eine örtliche Beratung angesagt und auch, bei Zahlungsabsicht, die Hinzuziehung eines Steuerberater ...wegen evtl. absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen/was zahle ich tatsächlich. Gruß w. PS: wenn Sie bereits 15 Jahre nach Rentenbeginn Ihr eingezahltes Kapital wieder auf dem eigenen Konto haben sollten – sofern die künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen /Rentenerhöhungen /gesetzliche 'Haltelinien, entsprechend auf die Rentensteigerungen umgesetzt werden würden, wäre das eine 'fantastische Kapitalanlage', die Sie derzeit sicher nirgendwo erhalten können ("Sofortrente - 25-30 Jahre?") – bis dahin laufen Sie schlicht Ihren der DRV gezahlten Euronen hinterher ...muss jede/r selbst wissen, wo er sein sonst frei verfügbares Kapital bis zur Wiederkehr bunkert - das 1 Mehrjahr mit Arbeit überbrückt ist rentabler *g
Vor der Renteam 12.10.2018 | 22:27
Hallo Christin, ich würde mir an ihrer Stelle überlegen, noch diese vier Jahre bis zur abschlagsfreien Rente zu arbeiten. Wenn sie natürlich heute schon die Sinnkriese haben.... Bei den Ausgleichszahlungen ist es so, dass man gute 21 Jahre diese Rente beziehen sollte, um die Einzahlungen wieder durch Rentenzahlungen auszugleichen. Steuerlich kann das aber interessant sein. Sie könnten die Mittel auch anlegen oder unters Kopfkissen legen und sich das selbst monatl. zuweisen. Entscheidend ist eben die eigene Disziplin oder die der besseren Hälfte. -:) In einem Artikel der FAZ hat ein Steuerberater eine ganz eigene These dargestellt: So früh wie möglich mit Abschlägen in Rente gehen und die Differenz durch einen Minijob kompensieren. Mathematisch hat der recht, nur frage ich mich immer, ob der Gesetzgeber, der das ja zulässt, den Ast des Generationenvertrags selbst absägt. Das ist aber ein anderes Thema. Gruß
Samiam 13.10.2018 | 08:29
Zitat von Vor der Rente anzeigenausblenden
ich würde mir an ihrer Stelle überlegen, noch diese vier Jahre bis zur abschlagsfreien Rente zu arbeiten. Ihre eigene Entscheidung !! bei den Turbulenzen, welche auf den Kapitalmärkten entstehen, würde ich persönlich vorhandenes Kapital in die Rentenversicherung stecken. Geht die Pleite ( Staat) dann steht Sie Auf wie der Phönix aus der A.. Ob Sie lange genug leben, das weis keiner. Dann ist das Kapital auch nichts mehr wert. Gier war noch nie ein guter Berater. Viel Glück
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