Guten Tag,
ich bin 62 Jahre alt und schwerbehindert (60%). Im Sommer 2021 war ich in Reha. Dort wurde eine Tätigkeit unter 6 Std. tgl. empfohlen. Der darauf gestellte Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente wurde im Januar 2022 abgelehnt. Jetzt habe ich nur noch ein paar Tage Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Letzte Wochen hatte ich nun einen schweren Autounfall und werde aus fahrtechnischen Gründen nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren können. Ich denke daran, die Stelle aufzugeben und ALG I zu beantragen. Meine Frage ist nun: Stehe ich mich kurz- (ALG I) bzw. langfristig (Altersrente) besser, wenn ich einen Widerspruch im Hinblick auf die Teilerwerbsminderungsrente einreiche oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
ich bin 62 Jahre alt und schwerbehindert (60%). Im Sommer 2021 war ich in Reha. Dort wurde eine Tätigkeit unter 6 Std. tgl. empfohlen. Der darauf gestellte Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente wurde im Januar 2022 abgelehnt. Jetzt habe ich nur noch ein paar Tage Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Letzte Wochen hatte ich nun einen schweren Autounfall und werde aus fahrtechnischen Gründen nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren können. Ich denke daran, die Stelle aufzugeben und ALG I zu beantragen. Meine Frage ist nun: Stehe ich mich kurz- (ALG I) bzw. langfristig (Altersrente) besser, wenn ich einen Widerspruch im Hinblick auf die Teilerwerbsminderungsrente einreiche oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Das sollte in der individuellen Beratung geklärt werden. Sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen wäre als Alternative auch die AR für schwerbehinderte Menschen für eine 62 jährige jederzeit möglich.
Müssen Sie wissen ob Sie sich das ganze Gedöhns mit Widerspruch, Arbeitslosigkeit und Co "antun" wollen.
Guten Morgen Anita,
wenn Sie in Ihre letzte Renteninformation-/Auskunft schauen, finden Sie die Beträge, wie hoch eine (volle) Erwerbsminderungsrente wäre und wie hoch die Regelaltersrente 'aktuell' ist (lt. Datum Auskunft/Information). Wenn die letzte Auskunft schon etwas älter ist, können Sie sich hier auch eine aktuellere anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Der Betrag für eine EM-Rente erhält Zurechnungszeiten und Abschläge, bei dem 'normale' Rente würden noch 10,8 % Abschläge runtergerechnet, wenn Sie diese vorzeitig beanspruchen. Einen Rentenbeginnrechner, der auch den GdB berücksichtigt, finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Damit könnten Sie zumindest dann schon einmal 'kurzfristig' mit einem möglichen ALG1-Anspruch vergleichen.
Unabhängig davon können Sie aber auch den Widerspruch noch einlegen, wenn Sie auch ohne den Unfall genügend Gründe haben, dagegen zu argumentieren. 'Langfristig' wäre eine EM-Rente meist höher als eine vorgezogene Altersrente, meist auch dann, wenn es nur eine 'halbe' EM-Rente ist (aufgrund der Zurechnungszeiten, die es bei einer anderen Rente nicht gibt).
Um die Frist zu wahren genügt zunächst ein Zweizeiler, die Begründung können Sie (kurzfristig) nachreichen.
Ob Sie allerdings nun selbst kündigen sollten, sollten Sie sich noch mal gut überlegen. Haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld? Oder ggfs. auch Ansprüche an einen Unfallgegner?
Da es auch bei 'Wegeunfähigkeit' evtl. einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geben kann, sollten Sie sich m.M.n. unbedingt jetzt ausführlich beraten lassen. 'Übergreifend' wäre da ein Sozialverband anzuraten wie z.B. VdK oder SozVD, da derartige Verbände sich auch mit ALG/KG/Unfallansprüchen auskennen. Während Ihre zuständige DRV, die Sie auch gern berät, sich auf die verschiedenen Rentenmöglichkeiten beschränken würde/müsste.
Wurschteln Sie sich da nicht alleine durch, sondern nehmen Sie Unterstützung vor Ort in Anspruch.
Viel Erfolg und gute Besserung!
Hallo Anita,
zum Ausgang eines möglichen Widerspruchverfahrens können wir hier im Expertenforum keine Stellung nehmen. Auch im Hinblick, dass bei Ihnen zusätzliche Aspekte (Unfall) für die Beurteilung einer Erwerbsminderung hinzugekommen sind. Wir empfehlen Ihnen eine individuelle Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Zum Thema des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
natürlich erst ALG 1 abgreifen.
Für diese Zeit gibt es auch Rentenpunkte.