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Experten-Antwort

Besserung der Gesundheit/ Begrifflichkeit

von Fragender03.09.2020 | 12:45
209 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, was ist denn eigentlich unter einer wesentlichen Verbesserung des Gesunheitszustandes bzw. der Erwerbsfähigkeit zu verstehen?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Fragender,

von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.

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10 Antworten

Antwortenderam 03.09.2020 | 13:13
Der Gesundheitszustand hat sich so weit verbessert, dass sich Auswirkungen auf eine Rentengewährung ergeben, wie z.B. Wegfall einer Erwerbsminderungsrente oder die Umwandlung einer vollen in eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die medizinische Entscheidung trifft der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers.
Marinaam 03.09.2020 | 19:24
Das hört sich gut an Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus. Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen. Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
KSCam 03.09.2020 | 19:27
und was Marina, hat Ihre Antwort mit der Frage zu tun? Da steht doch nichts von Entzug der Rente? Im übrigen ist die Frage so allgemein gehalten, dass ich den Hintergrund der Frage nicht sehe?
Marinaam 03.09.2020 | 19:37
Es bezog sich auf die Expertenantwort.
Ralpham 03.09.2020 | 19:50
Guten Tag Fragender, von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus. Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen. Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Ohne jetzt den Verschwöhrungstheoretiker zu geben, in der Tat scheinen sich Überprüfungen und Entzüge derzeit etwas zu häufen. Zumindest finden sich hier vermehrt Anfragen dazu...
Marinaam 03.09.2020 | 20:05
Das meine ich auch. Theorie gut, aber die Praxis sieht leider anders aus.
Interessentam 04.09.2020 | 20:10
Guten Tag Fragender, von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus. Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen. Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Falls das stimmt, ist es ein Skandal! Ich frage mich aber, wie einfach so ohne weiteres, eine noch dazu unbefristete Rente entzogen werden kann?
Danyam 06.09.2020 | 11:22
Von einer Verbesserung des Gesundheitszustand bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente wird manchmal ausgegangen, wenn 1. Der Erkrankte regelmäßig über 3h am Stück berufstätig sein kann 2. keinerlei Therapie oder Arztbesuch mehr nötig hat 3. kein aktueller Befundbericht vorliegt, aus dem hervorgehen kann, das der erwerbsgeminderte noch über die selben Beschwerden verfügt, wie zur erstmaligen Bewilligung. Das heißt, man kann es sich mit der Weiterbewilligung etwas leichter machen, wenn man während des Bezuges ab und zu zum Arzt geht und ein paar Dokumente vorgelegt werden können, wieder aktuelle Gesundheitszustand so ist.
Ralpham 06.09.2020 | 16:50
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Guten Tag Fragender, von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus. Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen. Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Ohne jetzt den Verschwöhrungstheoretiker zu geben, in der Tat scheinen sich Überprüfungen und Entzüge derzeit etwas zu häufen. Zumindest finden sich hier vermehrt Anfragen dazu...
Man sieht immer was man sehen will.
Nein, man sieht immer das, was auch stattfindet. Die Praxis ist das Kriterium der Wahrheit! Ansonsten gilt im Umkehrschluss der Spruch auch für Sie! Es soll hier keine Blasphemie gegenüber der RV verkündet werden, aber vermehrte Anfragen zur Thematik waren schon etwas auffällig.
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