Hallo, was ist denn eigentlich unter einer wesentlichen Verbesserung des Gesunheitszustandes bzw. der Erwerbsfähigkeit zu verstehen?
Guten Tag Fragender,
von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Der Gesundheitszustand hat sich so weit verbessert, dass sich Auswirkungen auf eine Rentengewährung ergeben, wie z.B. Wegfall einer Erwerbsminderungsrente oder die Umwandlung einer vollen in eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Die medizinische Entscheidung trifft der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers.
von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an
Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus.
Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen.
Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
und was Marina, hat Ihre Antwort mit der Frage zu tun?
Da steht doch nichts von Entzug der Rente?
Im übrigen ist die Frage so allgemein gehalten, dass ich den Hintergrund der Frage nicht sehe?
Es bezog sich auf die Expertenantwort.
von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an
Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus.
Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen.
Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Das meine ich auch.
Theorie gut, aber die Praxis sieht leider anders aus.
von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an
Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus.
Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen.
Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Man sieht immer was man sehen will.
von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an
Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus.
Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen.
Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Falls das stimmt, ist es ein Skandal!
Ich frage mich aber, wie einfach so ohne weiteres, eine noch dazu unbefristete Rente entzogen werden kann?
Von einer Verbesserung des Gesundheitszustand bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente wird manchmal ausgegangen, wenn
1. Der Erkrankte regelmäßig über 3h am Stück berufstätig sein kann
2. keinerlei Therapie oder Arztbesuch mehr nötig hat
3. kein aktueller Befundbericht vorliegt, aus dem hervorgehen kann, das der erwerbsgeminderte noch über die selben Beschwerden verfügt, wie zur erstmaligen Bewilligung.
Das heißt, man kann es sich mit der Weiterbewilligung etwas leichter machen, wenn man während des Bezuges ab und zu zum Arzt geht und ein paar Dokumente vorgelegt werden können, wieder aktuelle Gesundheitszustand so ist.
von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an
Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus.
Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen.
Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Man sieht immer was man sehen will.