Hallo Ulrich 99,
Sie erhalten eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es ist nicht verboten, nebenbei einer Beschäftigung nachzugehen. Für diese Fallgestaltung existiert die Regelung, dass bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten sind. Allerdings sind Sie verpflichtet, dem Versicherungsträger die Aufnahme der Beschäftigung mitzuteilen. Damit haben Sie alles notwendige getan.