Hallo Mittel13,
aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge möglich. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres vorgesehen. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme beträgt der Abschlag 0,3 %. Diese Altersrente kann unabhängig von einer Altersteilzeitarbeit geleistet werden.
In welchem Rahmen eine Veränderung der Altersteilzeitvereinbarung erfolgen kann, kann im Expertenforum nicht geklärt werden. Ob in Ihrem Fall ein sogenannter "Störfall" eingetreten ist kann hier im Expertenforum ebenfalls nicht abschließend geklärt werden.
Wir empfehlen Ihnen sich schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.