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Best. ATZ_längere Krankheit_GdB 60%_frühester Rentenbeginn

von Mittel1315.07.2009 | 12:14
1047 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Fakten: Jahrgang: 1950 GdB 60% ab 01.12.2008 ATZ Vertrag: vom 31.12.2006 - 15.12.2009 Arbeitszeit vom 16.12.2009 - 30.11.2012 arbeitsfrei Status: längere Krankheit seit Ende 01/09 Nacharbeit bei längerer Krankheit gilt bei meinem AG als "Störfall" und wird nicht angewendet. Fragen: 1) Was ist der frühestmögliche Renten-beginn (Abschläge/ohne Abschläge)? 2) Inwiefern ist davon der bestehende ATZ-Vertrag betroffen bzw. kann dieser der neuen Gegebenheit (GdB) angepaßt werden ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mittel13,

aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge möglich. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres vorgesehen. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme beträgt der Abschlag 0,3 %. Diese Altersrente kann unabhängig von einer Altersteilzeitarbeit geleistet werden.

In welchem Rahmen eine Veränderung der Altersteilzeitvereinbarung erfolgen kann, kann im Expertenforum nicht geklärt werden. Ob in Ihrem Fall ein sogenannter "Störfall" eingetreten ist kann hier im Expertenforum ebenfalls nicht abschließend geklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen sich schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

3 Antworten

Rentendocam 15.07.2009 | 13:51
Der Rentenbeginn ist direkt mit dem Geburtsmonat verknüpft. Da sie nur den Jahrgang und nicht den Geburtsmonat genannt haben, kann Ihre erste Frage nur von einem Hellseher beantwortet werden :-)) Wenn Sie Ihr noch den Geburtsmonat nennen, kann man diese Frage schonmal klären. Hinsichtlich der 2 Frage müssen sie sich logischerweise an Ihren Arbeitgeber wenden, denn mit dem haben sie ja den Vertrag geschlossen. Im Forum kann ja keiner über Ihren Vertrag entscheiden. Obwohl es wäre sicher lustig, wenn sie zu Ihrem AG gehen "Aber im Forum hat der Horst gesagt, ich könnte...."
mittel13am 15.07.2009 | 14:40
Zu Ihrer Frage: Geburtsdatum: 11/1950 Und "Horst" es geht doch um die generelle Beantwortung meiner Frage, ob so ein Vorgehen denkbar wäre und ob es dazu Erfahrungen gibt. Dieses wünsche ich mir "ernsthaft" zu beantworten...aber vielleicht bin ich da an der falschen Stelle gelandet.
Keith Moonam 15.07.2009 | 15:01
Hallo "Mittel 13", sofern ihr Versicherungskonto zum Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre aufweist, besteht (unabhängig von der Altersteilzeit!) Anspruch auf AR für schwerbehinderte Menschen grundsätzlich frühestens ab 01.12.2010 mit 10,8 % Abschlag. Da aufgrund der Altersteilzeit aber vermutlich die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, dürfte ein tatsächlicher Anspruch erst nach der Beendigung der Beschäftigung, also ab 01.12.2012 gegeben sein. Der Abschlag beträgt dann noch 3,6 %. Ein Anspruch auf AR für schwerbeh. Menschen ohne Abschlag bestünde für Sie frühestens ab 01.12.2013. Ob und inwieweit ihre vereinbarte Altersteilzeit aufgrund der Schwerbehinderung abgeändert werden kann, wäre ausschliesslich im Gespräch mit dem Arbeitgeber zu klären.
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