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Experten-Antwort

Bestätigte Kopie

von Wagner05.02.2019 | 10:50
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8 Antworten

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Was versteht die DRV unter bestätigte (nicht amtlich beglaubigte) Kopie?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wagner,

mit einer bestätigten Kopie wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigt. Diese Bestätigung kann durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, durch andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) aber auch durch die Versicherungsämter bzw. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen vorgenommen werden. Die Bestätigung erfolgt kostenlos. Es reicht nicht aus, wenn die Bestätigung von Ihnen selbst, einer Kirchenbehörde oder einem Rechtsanwalt, Rechtsbeistand oder Rentenberater vorgenommen wird.

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7 Antworten

Alexanderam 14.10.2019 | 09:32
Guten tag . kann es auch von Bürgeramt oder Post bestätigt werden...mfg..
Rüdigeram 14.10.2019 | 15:47
Das ist unterschiedlich, bei mir hat die Gemeinde dafür 4 € verlangt.
Kostenfreiheitam 14.10.2019 | 17:19
Die Bestätigung erfolgt kostenlos.
Das ist unterschiedlich, bei mir hat die Gemeinde dafür 4 € verlangt.
Dann wirf doch mal einen Blick in §64 SGB X.
Büroam 14.10.2019 | 18:30
Das ist unterschiedlich, bei mir hat die Gemeinde dafür 4 € verlangt.
Dann wirf doch mal einen Blick in §64 SGB X.
Und was hat das mit der Beglaubigung von Kopien zu tun?
W°lfgangam 14.10.2019 | 19:06
Die Bestätigung erfolgt kostenlos.
Das ist unterschiedlich, bei mir hat die Gemeinde dafür 4 € verlangt.
Dann wirf doch mal einen Blick in §64 SGB X.
Und was hat das mit der Beglaubigung von Kopien zu tun?
Hallo Büro, eine Beglaubigung hat einen ganz anderen Charakter/Inhalt/Beweiswert: https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung Für die Behörden in der SV 'reicht' daher die 'Übereinstimmungserklärung' = bestätigte Kopie, um das Verwaltungsverfahren nicht bürokratisch überfrachtet in die Länge zu ziehen. Und, auch etwaige erforderliche Beglaubigungen/vorwiegend Unterschriftsbeglaubigungen (zb. für Zeugenerklärungen, Eidesstattliche Versicherung) sind gebührenfrei. Gruß w. PS: tja @Rüdiger, ahnungslos oder geschäftstüchtig/die Haushaltskasse muss stimmen und den 'dummen' Bürger kassieren wir einfach mal ab? ;-)
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