Hallo Wagner,
mit einer bestätigten Kopie wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigt. Diese Bestätigung kann durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, durch andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) aber auch durch die Versicherungsämter bzw. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen vorgenommen werden. Die Bestätigung erfolgt kostenlos. Es reicht nicht aus, wenn die Bestätigung von Ihnen selbst, einer Kirchenbehörde oder einem Rechtsanwalt, Rechtsbeistand oder Rentenberater vorgenommen wird.