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Experten-Antwort

Bestätigung für Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (V0210)

von Horst Weege19.06.2016 | 16:22
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, kurze Zeit nachdem ich den Antrag V0210 (Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) gestellt habe erhielt ich von der Deutschen Rentenversicherung die Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung die zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlich ist. Einige Tage später habe ich eine erste Teilzahlung unter Angabe von Vor- und Zunamen, Versicherungsnummer und Verwendungszweck : RM - Rentenminderung überwiesen. Frage: Wie und wann wird mir diese Überweisung bestätigt? Mit freundlichen Grüßen Horst Weege

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag „Horst Weege“!

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2 Antworten

Vor der Renteam 19.06.2016 | 18:10
Erfahrungsgemäß kann ich ihnen hierzu nichts schreiben... Bei freiwilligen Zahlungen in die GRV war es so, dass ich diese angekündigt hatte. Das Antwortschreiben einige Wochen später hatte dann die entsprechende Aufteilung bestätigt und daraufhin wurde dann die Überweisung durchgeführt. Also: Vorgehen ankündigen, Antwort abwarten und entsprechend handeln. In Ihrem Fall die nächsten Wochen abwarten und ggf. nochmals nachhaken. Die RV hat z.Zt. viel zu tun, da sollte man Geduld aufbringen.
Reutersam 20.06.2016 | 15:15
Hallo Herr Weege, kleiner Tipp, es kann sein, dass Ihr Rentenversicherungsträger zunächst noch die 3 Monate abwartet, in denen Sie noch die Möglichkeit hätten, den Ausgleichsbetrag zu den in der Rentenauskunft benannten "Konditionen" zu zahlen. Sie schreiben ja selbst von einer "ersten" Teilzahlung. Wenn Sie z.B. erst nächstes Jahr eine weitere Teilzahlung leisten, dürfte sich der ausstehende Betrag entsprechend der Veränderung des Durchschnittsverdienste erhöhen. Mit der "Beitragsbescheinigung" über die gezahlten Beiträge der jeweiligen Teilzahlungen, bekommen sie zusätzlich die Info wie hoch der "Restbetrag" noch ist. Bei mehreren Teilzahlungen in diesen 3 Monaten kann es auch sinnvoll sein, nur eine Beitragsbescheinigung zu erhalten. Wie schon bereits vom Experten ausgeführt, hilft aber meistens eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter, um die genaue Verfahrensweise zu klären.
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